Kryptowährungsgeschäfte: Bitcoin, Ethereum & Co. gekauft oder verkauft - Diese Belegpflichten bestehen für die Steuer

Die Zeiten lockerer Dokumentation bei Kryptowährungen sind vorbei: Das Bundesfinanzministerium hat im März 2025 die Regeln deutlich verschärft. Was Anleger wissen müssen.
Werte in diesem Artikel
• Dokumentationspflicht gilt auch bei steuerfreien Geschäften
• 1.000-Euro-Freigrenze: Überschreitung macht alles steuerpflichtig
• Screenshots und Wallet-Adressen als anerkannte Belege
Verschärfte Dokumentationspflichten: Das neue BMF-Schreiben macht Ernst
Wie Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärt, hat die Finanzverwaltung kürzlich die Anforderungen an die Nachweisführung deutlich verschärft. Das entscheidende Detail: Anleger müssen sämtliche Transaktionen detailliert dokumentieren - selbst wenn am Ende gar keine Steuern anfallen.
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Diese verschärfte Regelung basiert auf dem aktualisierten BMF-Schreiben vom 6. März 2025, das die bisherigen Bestimmungen aus dem Jahr 2022 ersetzt. Das 34-seitige Dokument macht deutlich: Ob Gewinn oder Verlust, ob steuerpflichtig oder steuerfrei - die Geschäfte sind dem Finanzamt grundsätzlich anzuzeigen und entsprechend zu belegen.
Der Grund für die Verschärfung liegt in der häufigen Nutzung ausländischer Handelsplattformen. Das BMF begründet dadurch erweiterte Mitwirkungspflichten bei Auslandssachverhalten nach § 90 Abs. 2 Abgabenordnung. Anleger müssen den kompletten Sachverhalt eigenständig aufklären und alle erforderlichen Beweismittel beschaffen - eine deutliche Verschiebung der Beweislast auf die Steuerpflichtigen.
1-Jahres-Frist und 1.000-Euro-Grenze: Wann Steuern anfallen
Grundsätzlich bleiben Gewinne aus Kryptowährungsverkäufen in Deutschland steuerfrei, wenn zwischen Kauf- und Verkaufsdatum mehr als ein Jahr vergangen ist - die sogenannte Spekulationsfrist. Werden die Token jedoch innerhalb dieser Frist mit Gewinn verkauft, muss dieser mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Entscheidend ist dabei die Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Wird diese Grenze auch nur um einen Euro überschritten, muss der gesamte Gewinn vom ersten Euro an versteuert werden. Bleiben die Gewinne darunter, fallen gar keine Steuern an.
Besonders wichtig: Auch wenn keine Steuern anfallen, müssen Anleger auf Nachfrage des Finanzamts nachweisen können, dass die Spekulationsfrist beziehungsweise die Freigrenze eingehalten wurde. Ohne entsprechende Dokumentation wird dieser Nachweis unmöglich.
Screenshots, Wallet-Adressen und Steuerreports: Was als Beleg gilt
Für die geforderte Dokumentation akzeptiert das Finanzamt verschiedene Nachweise. Zu den anerkannten Belegen gehören plausible Nachweise der Wallet-Adressen sowie die Namen der Handelsplattformen für jeden Transfer - beispielsweise durch Screenshots der Wallets oder Transaktionsübersichten der genutzten Börsen.
Wie aus dem Beitrag von ECOVIS KSO hervorgeht, können auch Steuerreports von Tools verwendet werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Die Reports müssen vollständig und plausibel sein. Negative Bestände, fehlende Historien oder ungeklärte Ein- und Auszahlungen sind nicht akzeptabel und müssen manuell korrigiert werden.
Besonders streng sind die Regeln bei ausländischen Plattformen. Hier müssen Investoren sämtliche relevanten Daten und Belege selbst beschaffen. Gehen diese verloren - etwa weil eine Plattform pleitegeht oder durch Hackerangriffe - kann das Finanzamt die Werte zum Nachteil der Steuerpflichtigen schätzen. Eine Situation, die schnell kostspielig werden kann, da Schätzungen oft deutlich über den tatsächlichen Gewinnen liegen.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
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