Übertriebene Euro-Aufwertung?
Weshalb die Norwegische Krone zum Euro an Wert zulegen könnte.
Völlig überraschend hat die EZB Anfang des Monats den Leitzins um 25 Basispunkte auf aktuell 0,25 Prozent gesenkt. Der Euro wertete in der Folge dennoch zu zahlreichen anderen Währungen auf, wobei das Plus zur Norwegischen Krone besonders üppig ausfiel. So hat die Gemeinschaftswährung zur Krone in der zurückliegenden Woche über 3 Prozent an Boden gutgemacht. Allem Anschein nach werten Anleger die Zinssenkung als Konjunkturbeschleuniger für den gesamten Euroraum, wovon letztendlich auch der Euro profitieren könnte. Doch das ist Zukunftsmusik.
Krone mit Luft nach oben?
Fakt ist, dass Euro-Anlagen nach dem EZB-Schritt niedriger verzinst werden, was die Attraktivität des Euro nicht gerade erhöht. Vor allem zur Krone könnte die Aufwertung daher etwas zu hoch ausgefallen sein, zumal die norwegische Zentralbank bereits für 2014 eine erste Zinserhöhung andeutete.
Euro vs. Norwegen-Krone: Rückschlaggefahr steigt
Seit rund einem Jahr steigt der Euro zur Norwegischen Krone kontinuierlich. Kurzfristig erscheint das Währungspaar EUR/ NOK ein wenig überhitzt, was sich an der zuletzt wachsenden Divergenz der gleitenden Durchschnitte ablesen lässt. Zudem steht das Währungspaar vor einigen Widerständen. Maßgeblich zu nennen sind dabei die Marken von 8,57 und 9,15. Aus charttechnischer Sicht könnte der Euro an einer dieser beiden Chartmarken kurzfristig zum Stillstand kommen.
Aufwärtstrend noch intakt
Trotz der Aussicht auf kurzfristig fallende Kurse befindet sich der Euro aber in einem Aufwärtstrend.
Kemal Bagci ist Derivate-Spezialist bei der RBS. In dieser Position entwickelt er strukturierte Produktlösungen, unter anderem auf Aktien- und Rohstoffmärkte. Nach seinem Studium in International Finance in Deutschland und den USA stieg er im Jahr 2005 bei der Deutschen Asset Management in London ein. Seit März 2010 ist er bei der RBS in Frankfurt tätig.
Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.