TAG Immobilien AG emittiert Wandelanleihe, Kupon 0,625%, Stückelung 100.000 Euro

04.03.25 08:32 Uhr

Der Vorstand der TAG Immo­bilien AG möchte unbe­sicherte und nicht nach­rangige Wandel­schuld­ver­schreibungen im Volumen von ca. 325 Mio. Euro und einer Laufzeit bis 11. März 2031 (ISIN DE000A4DFC57) emittieren. Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesell­schaft werden ausg­eschlossen.

Die Gesell­schaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Wandel­schuld­ver­schreibungen für allgemeine Unter­nehmens­zwecke zu verwenden.

Die Wandelanleihen haben eine Stückelung von 100.000 Euro und werden von der TAG Immobilien AG ausgegeben. Die Wandel­schuld­verschreibungen werden in neu auszugebende oder existierende, auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft ohne Nennwert wandelbar sein, die einem Anteil von rund 10,0% am Grundkapital der Gesellschaft entsprechen oder können in bar zurückgezahlt werden. Die Gesellschaft greift für die Emission der Wandel­schuld­verschreibungen auf eine entsprechende Ermächtigung ihrer Hauptversammlung vom 16. Mai 2023 zurück.

Die Convertible Bonds sollen zu 100% ihres festgelegten Nennbetrages emittiert werden. Die anfängliche Wandlungsprämie soll zwischen 35% und 40% über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien im XETRA-Handel zwischen Start und Pricing des Angebots  bestimmt werden. Der Kupon wird bei 0,625% p.a. liegen und halbjährig nachträglich gezahlt werden.

Sofern die Wandelanleihen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden sie bei Endfälligkeit am 11. März 2031 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Höhe von 104,67% bis 107,90% ihres festgelegten Nennbetrags zurückgezahlt (Aufgezinster Rückzahlungsbetrag).

Die endgültigen Bedingungen der Wandelanleihen werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages in einer separaten ad hoc Mitteilung bekannt gegeben. Die Begebung der Wandelschuldverschreibungen wird voraussichtlich am oder um den 11. März 2025 (stattfinden. Die Gesellschaft beabsichtigt, innerhalb von drei Monaten nach Emission, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Open Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Die TAG Immobilien AG (ISIN DE0008303504, WKN 830350) ist berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen zum Aufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Übereinstimmung mit den Anleihebedingungen jederzeit zu kündigen falls (I) am oder nach dem 09. April 2029(4 Jahre + 21 Arbeitstage nach dem Begebungstag), der Paritätswert der Aktien über eine bestimmte Periode hinweg mindestens 130% des dann gültigen Aufgezinsten Rückzahlungsbetrages beträgt oder (II) falls der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen, die nicht von der Gesellschaft oder ihren Tochterunternehmen gehalten werden, auf 20% oder weniger des Gesamtnennbetrages der ursprünglich emittierten Wandelschuldverschreibungen fällt.

Die Wandelschuldverschreibungen werden über eine Privatplatzierung in einem beschleunigten Bookbuilding-Verfahren ausschließlich institutionellen Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika unter Berufung auf "Regulation S" des U.S. Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung angeboten sowie außerhalb von Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder außerhalb sonstiger Länder, in denen das Angebot oder der Verkauf der Neuen Wandelschuldverschreibungen rechtswidrig sein könnte.

Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungen und Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinators, zu einer 90-tägigen Lock-up Periode ab dem Emissionstag verpflichtet.

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