Vermögensverwalter-Kolumne

Nießbrauch bei Wertpapierdepots optimieren

11.11.20 08:34 Uhr

Nießbrauch bei Wertpapierdepots optimieren | finanzen.net

Nachfolgeplanung für vermögende Kunden wird als Dienstleistung von immer mehr Vermögensverwaltungen und Private Banking Profis bereitgestellt.

Sehr effektiv kann es sein, das aus dem Immobilienbereich bekannte Nießbrauchsrecht auf Wertpapiere im klassischen Bankdepot anzuwenden, auch wenn das noch nicht die beste Option darstellt. Denn wird für den Nießbrauch ein Investmentpolicenrahmen genutzt, kann das die Steuervorteile der Kunden und der Erbengeneration erheblich steigern sowie die Verwaltung deutlich erleichtern.

Egal ob ein Mietshaus, ein Wertpapierdepot oder eine Versicherung per Nießbrauch übertragen wird: Wenn sich der Schenkende ein lebenslanges Recht vorbehält, die Erträge zu nutzen, reduziert das den Wert des weitergegebenen Vermögens. So lassen sich die alle zehn Jahre neu geltenden Freibetragsgrenzen optimal nutzen und es können, zum Beispiel an Kinder, oft Beträge in Millionenhöhe steuerfrei überschrieben werden. Aber warum macht es Sinn, dafür spezielle Investmentpolicen zu nutzen? Dafür gibt es vier gravierende Gründe:

1) Wird das Wertpapierdepot im Rahmen einer Investmentpolice geführt, kann in der Vermögensverwaltung oder im Private Banking weiterhin die Anlagestrategie der Kunden umgesetzt werden, aber die Berechnung des Nießbrauchswerts ist in der Regel optimaler. Denn im Bankdepot wird die Höhe des möglichen Abzugs für den Nießbrauch durch die erwarteten Ausschüttungen bestimmt. Das setzt hohe Dividendeneinnahmen oder Ausschüttungen in der Vergangenheit voraus. Anlagestrategien, die etwa auf Wachstumsaktien setzen, sind per se benachteiligt. Bei einer Investmentpolice findet keine solche Vergangenheitsbetrachtung statt. Es kann meist der steuerliche Höchstwert für den Nießbrauch geltend gemacht werden - auch bei Aktien oder Fonds im Depot ohne Dividenden oder Ausschüttungen, aber mit hohem Kurspotenzial.

2) Im Bankdepot bezieht sich der Nießbrauch als dingliches Recht auf die einzelnen enthaltenen Wertpapiere. Bei Umschichtungen müsste technisch deshalb bei Verkauf des einen und Kauf eines anderen Wertpapiers dieser Nießbrauch aufgehoben und neu vereinbart werden. In dieser Form ein umständliches Prozedere, bei dem Fehler unter Umständen sogar steuerliche Nachteile nach sich ziehen können. Bei einer Investmentpolice dagegen wird der Nießbrauch für die Versicherung vereinbart. Die Wertpapiere befinden sich bildlich gesprochen eine Ebene darunter. Umschichtungen im Wertpapierdepot lösen somit keinen Handlungsbedarf bei der Nießbrauchsvereinbarung aus.

3) Vielleicht der wichtigste Punkt: Im Bankdepot unterliegen sämtliche Erträge, auch Kurssteigerungen, der Abgeltungsteuer. Beim Nießbrauch im Rahmen einer Investmentpolice werden Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen zwar an den Schenker ausgekehrt. Aber Kursgewinne werden über die Laufzeit - wie die Wertsteigerung beim Immobiliennießbrauch - steuerfrei angesammelt. Üblicherweise läuft der Nießbrauch lebenslang, das heißt er endet mit dem Tod des Schenkers. In diesem Fall werden alle angesammelten Kursgewinne als Todesfall-Leistung vollständig steuerfrei zum Beispiel an Kinder ausgezahlt.

4) Nur auf den ersten Blick sind die Kosten durch den zusätzlichen Aufwand bei einer Investmentpolice höher. Denn im Gegensatz zum Nießbrauch im Bankdepot können bei der Lösung über eine Investmentpolice sämtliche Kosten - für die Investmentpolice selbst, aber auch die für Vermögensverwaltung, Bank usw. - steuerlich geltend gemacht werden.

Nießbrauch mit einem Wertpapierdepot ist zweifelsohne eine clevere Form der Vermögensübertragung. Die Ergänzung durch eine Investmentpolice mag auf den ersten Blick zusätzlichen Aufwand mit sich bringen, aber der lohnt sich gleich mehrfach.

Autor: Stefan Brähler ist Geschäftsführer der Confidema GmbH und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in Vermögensverwaltung und Private Banking

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