Vermögensverwalter-Kolumne

Der Ehepartner erbt automatisch alles? Großer Irrtum!

13.10.21 09:10 Uhr

Der Ehepartner erbt automatisch alles? Großer Irrtum! | finanzen.net

Nur rund 40 Prozent der Bundesbürger haben Bestimmungen für den Todesfall getroffen.

Viele Ehepaare nehmen wie selbstverständlich an, dass der Ehepartner das gemeinsame Haus und Vermögen im Fall der Fälle erben wird. Einigen ist klar, dass die Sache bei vorhandenen Kindern schon anders aussieht. Doch kaum jemand weiß, dass selbst ohne Kinder die Verwandtschaft automatisch miterbt.

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Ehepaare ohne Kinder wiegen sich oftmals in falscher Sicherheit. Für die meisten scheint klar: wenn ich nicht mehr bin, erbt mein Partner mein Vermögen. Ein Testament ist unnötig, schließlich haben wir keine Kinder. Leider falsch gedacht! Wer sich allein auf die gesetzliche Erbfolge verlässt, wird zusätzlich zur Trauer über den Verlust des Partners eine unliebsame Überraschung hinnehmen müssen. Denn die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt die gesamte Familie - zu der auch Eltern, Großeltern, oder Geschwister des Verstorbenen gehören.

Ein Beispiel: ein kinderloses Ehepaar hat gemeinsam ein Eigenheim und jeder hat 200.000 Euro auf der hohen Kante. Spielen wir ein Szenario durch: der Mann verstirbt unerwartet. Seine betagte Mutter lebt noch, außerdem hat er noch eine Schwester mit eigener Familie. Nach der gesetzlichen Erbfolge erbt seine Witwe zu ihrer eigenen Überraschung lediglich 75 Prozent des Vermögens. Die restlichen 25 Prozent teilen sich hälftig die Mutter und die Schwester. Vom Ersparten gehen dadurch 50.000 Euro ungewollt weg, auch Erbschaftsteuer dürfte fällig werden. Noch unglücklicher sind die Folgen für die Witwe beim Eigenheim: sie lebt plötzlich unter dem Dach einer Eigentümergemeinschaft.

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Wie behebt man ein solches Missgeschick im Nachhinein? Wohlmeinende Verwandte könnten auf die Idee kommen, das Erbe auszuschlagen. Was die Situation noch verfahrener macht. Denn der Erbanspruch erlischt nicht mit der Ausschlagung, sondern er geht an den nächsten Erben über, immer brav nach der gesetzlichen Erbfolge.

Als andere Lösung bliebe: die ungewollten Erben schenken den Nachlass an die Witwe zurück. Das ist aufwändig und verursacht Kosten, nicht nur für den Anwalt. Weil sich die Schenkung in der ungünstigsten Steuerklasse mit den geringsten Freibeträgen bewegt, entsteht schon bei kleinen Vermögen Schenkungsteuer. Und nicht vergessen: auch diese "Rückschenkungslösung" setzt allesamt wohlwollende Erben voraus. Also die nächsten Familienfeiern zur Beziehungspflege nutzen, denn schlimmstenfalls muss sich die Witwe langfristig mit einer Erbengemeinschaft auseinandersetzen.

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Wer das alles seinem Partner nicht zumuten will, der regelt bitte schon zu Lebzeiten, wer erben soll. Ein Testament ist hilfreich, gerade für die Immobilie. Für das liquide Vermögen gibt es elegantere Lösungen mit einer Investmentpolice. Denn zum einen zählt deren Auszahlung an Bezugsberechtigte nicht zum Nachlass und fällt somit auch nicht in die gesetzliche Erbfolge. Zum anderen ist sie steuerlich einem Testament überlegen. Denn zu Lebzeiten werden sämtliche Erträge, Zinsen, Dividenden und Kursgewinne im Vertrag abgeltungssteuerfrei angesammelt. Wird das Geld im Ruhestand verbraucht, bleibt die Hälfte davon steuerfrei. Kommt es aber zum Erbfall wie im obigen Beispiel, so fällt überhaupt keine Abgeltung- oder Einkommensteuer auf die Auszahlung an.

Die Planung macht den Unterschied: statt zusätzlichem Aufwand und Schenkungsteuer ermöglicht eine Investmentpolice einen reibungslosen Übergang in schwierigen Zeiten und mindert die Steuer. Vermögensverwalter helfen ihren Kunden immens, wenn sie auf solche Fälle hinweisen. Denn den Mandanten bleibt mehr Vermögen in der Altersvorsorge - und die Assets des Vermögensverwalters verschont von Geldabflüssen.

von Stefan Brähler, Geschäftsführer der Confidema GmbH und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in Vermögensverwaltung und Private Banking in Freiburg

Immer mehr Privatanleger in Deutschland vertrauen bei ihrer Geldanlage auf bankenunabhängige Vermögensverwalter. Frei von Produkt- und Verkaufsinteressen können sie ihre Mandanten bestmöglich beraten. Mehr Informationen finden Sie unter www.v-bank.com.

Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.