Verbraucher aufgepasst

Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab Juli 2024

24.06.24 22:03 Uhr

Verbraucher aufgepasst! Jetzt informieren: Das ändert sich ab Juli 2024 | finanzen.net

Ab dem 1. Juli 2024 treten in Deutschland neue gesetzliche Regelungen in Kraft, darunter Rentenerhöhungen und eine Ausweitung der Mautpflicht. Im Folgenden gibt es eine Übersicht, was auf die Bürger ab Juli zukommt.

• Rentenerhöhung in Ost- und Westdeutschland
• Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen fällt weg
• Gasverträge könnten wegen höherer Gasumlage teurer werden

Rentenerhöhung

Die Bundesregierung hat am 24. April 2024 die Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts 2024 verabschiedet, die eine Erhöhung der gesetzlichen Renten in beiden Teilen Deutschlands vorsieht. Der Rentenwert wird von 37,60 Euro auf 39,32 Euro in ganz Deutschland angehoben, was einer Rentenanpassung von 4,57 Prozent entspricht. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt, bedeutet dies bei einer Standardrente mit durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren einen Anstieg um 77,40 Euro im Monat. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung auf der Sitzung am 14. Juni 2024 zugestimmt.

Ende des Nebenkostenprivilegs für Kabelfernsehen

Gute Nachricht für diejenigen, die kein Kabelfernsehen zu Hause schauen. Bisher war es Vermietern durch das Nebenkostenprivileg erlaubt, die Kosten für Kabelfernsehen pauschal auf alle Mietparteien umzulegen, unabhängig davon, ob diese wirklich Kabelfernsehen nutzen oder nicht. Zum Juli 2024 endet die Übergangsfrist für das bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Künftig müssen Mieter einen eigenen Vertrag mit einem Anbieter abschließen. Der NDR empfiehlt Nutzern von Kabelfernsehen, sich an den Eigentümer oder Vermieter zu wenden, falls dieser noch keinen Kontakt initiiert hat.

Gasspeicherumlage steigt

Neue Gasverträge dürften ab Juli 2024 teurer werden. Wie Trading Hub Europe (THE), die die Gasspeicherumlage festlegt, mitteilt, wird ab dem 1. Juli 2024 die Umlage von 1,86 Euro/MWh auf 2,50 Euro/MWh angehoben. Grundlage hierfür ist Paragraf 35e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der die Füllstandsvorgaben für Speicher vorsieht. Als Grund für die Erhöhung werden unter anderem die im Winter 2023/2024 stärker als erwartet gesunkenen Preise genannt, wodurch die Erlöse der THE geringer als erwartet ausfielen.

Erwerbsminderungsrente steigt

Menschen, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen haben, eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen, dürfen sich bald über mehr Geld freuen. Auch diejenigen, deren Rente in eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente übergegangen ist, sind berechtigt. Wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt, beträgt der Zuschlag bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 7,5 Prozent vom Zahlbetrag, während für diejenigen, deren Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begann, der Zuschlag 4,5 Prozent vom Zahlbetrag beträgt.

Regelungen zum gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis treten in Kraft

Ab dem 1. Juli treten auch neue Regelungen zum Eigenanbau von Cannabispflanzen in Kraft. Die Regelungen zum privaten Anbau, die Teil der ersten Säule des neuen Cannabisgesetzes sind, ermöglichen ab Juli 2024 den gemeinschaftlichen Anbau in sogenannten Anbauvereinigungen. Laut Gesetz darf es sich bei den Vereinen nur um nicht-wirtschaftliche Vereinigungen oder eingetragene Genossenschaften handeln, die maximal 500 Mitglieder zählen und deren Mitglieder das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Zweck dieser Vereinigungen darf lediglich der gemeinschaftliche Eigenanbau sowie die Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) zum Eigenkonsum sein. Der Konsum in den Anbauvereinigungen und eine kommerzielle Weitergabe sind hingegen laut dem Gesetz nicht erlaubt.

Mautpflicht wird ausgeweitet

Für Fahrzeuge, die zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen wiegen und für den Güterverkehr genutzt werden, wird ab dem 1. Juli 2024 ebenfalls die Mautpflicht eingeführt. Laut dem Bundesfernstraßenmautgesetz gibt es für Handwerker bestimmte Ausnahmen, die sie bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen von der Pflicht befreien.

Neue Fahrassistenzsysteme werden für Neuwagen Pflicht

Eine weitere Neuerung im Bereich von Kraftfahrzeugen betrifft das Inkrafttreten einer EU-Verordnung über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen. Ab Juli 2024 gilt eine neue EU-weite Pflicht, alle Neuwagen innerhalb der EU mit Fahrassistenzsystemen auszustatten. Die EU-Verordnung schreibt vor, dass alle neuen Fahrzeuge mit einer Reihe von Systemen ausgestattet sein müssen, um in der EU zugelassen zu werden. Die ab Juli 2024 verpflichtenden Systeme sind: Notbremsassistent, Spurhalteassistent, intelligenter Geschwindigkeitsassistent, adaptives Bremslicht, Müdigkeitserkennung, Rückfahrassistent, Reifendruckkontrollsystem, eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre und eine Black-Box, die Unfalldaten speichert. Die Black-Box kann nicht deaktiviert werden und speichert Daten, falls das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wird. Hierbei werden sämtliche Daten des Fahrzeuges aufgezeichnet mit dem Ziel, für eine anschließende Unfallanalyse verwendet zu werden.

Angebundene Kappen für Plastikflaschen werden Pflicht

Laut der EU-Richtlinie 2019/904 Single-Use Plastics (SUP) werden ab Juli 2024 die sogenannten "Tethered Caps", die nicht abtrennbaren Verschlusskappen, für PET-Getränkeverpackungen mit einem Volumen von bis zu drei Litern Pflicht. Die EU-Richtlinie zielt darauf ab, den Plastikmüll durch Plastikkappen zu minimieren.

Redaktion finanzen.net

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