Umweltstandards

VW-Aktie zieht an: Strengeres CO2-Reduktionsziel für Produktion - BGH enttäuscht Leasing-Kunden im Abgasskandal

21.04.22 15:14 Uhr

VW-Aktie zieht an: Strengeres CO2-Reduktionsziel für Produktion - BGH enttäuscht Leasing-Kunden im Abgasskandal | finanzen.net

Der Volkswagen-Konzern will den CO2-Ausstoß bei der Autoproduktion in seinen Werken bis zum Jahr 2030 stärker senken als bisher geplant.

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Wie das Unternehmen am Donnerstag ankündigte, sollen die entsprechenden Emissionen bezogen auf das Niveau von 2018 um die Hälfte abnehmen. Zunächst hatten sich die Wolfsburger vorgenommen, innerhalb des laufenden Jahrzehnts eine um 30 Prozent geringere Menge des Treibhausgases in der eigenen Fertigung freizusetzen.

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Ein ähnliches Ziel besteht für den CO2-Fußabdruck pro Fahrzeug über den gesamten Lebensabschnitt. Hier hatte Vorstandschef Herbert Diess zur Vorstellung der neuen Unternehmensstrategie Mitte vorigen Jahres den Plan ausgegeben, den Durchschnittswert gegenüber 2018 ebenfalls um 30 Prozent zu drücken. Von außen bezogener Strom für die Fabriken in EU-Ländern soll bis 2023 ganz aus erneuerbaren Quellen stammen.

Volkswagen (VW) hat seine Klima- und Umweltstandards bereits mehrfach angepasst, manchen Kritikern gehen die Anstrengungen allerdings noch nicht weit genug. Das Management entgegnet etwa, die geforderte Festlegung auf ein pauschales Auslaufdatum für Verbrennerfahrzeuge vertrage sich nicht gut mit der konkreten Nachfrage in Märkten mit wenigen E-Autos. Entwicklung sowie Verkauf gänzlich neuer Plattformen und Modelle für reine Benziner oder Diesel wollen mehrere Konzernmarken aber beenden.

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Bis 2030 soll die Hälfte des Gesamtangebots auf Batterieautos umgestellt sein. Bis 2040 schließlich will der nach Toyota zweitgrößte Autokonzern der Welt dann einen Anteil von fast 100 Prozent aller neuen Fahrzeuge in den wichtigen Märkten schaffen, die bilanziell klimaneutral unterwegs sind. Eine komplett ausgeglichene CO2-Bilanz wird spätestens für 2050 angestrebt. In den letzten Jahren war die Unternehmensgruppe für schätzungsweise mindestens 1 Prozent aller globalen Emissionen des Treibhausgases verantwortlich.

Wie etliche andere Firmen lässt sich VW von der Initiative "Science Based Targets" beraten. Diese begutachtet Pläne zur mittelfristigen Klimaneutralität. Nach Darstellung des Konzerns gelten die Maßnahmen aus Sicht der externen Experten als geeignet, einen Beitrag zum Ziel zu leisten, die Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad zu begrenzen.

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BGH enttäuscht Leasing-Kunden im Abgasskandal erneut

Diesel-Kläger, die ihr vom Abgasskandal betroffenes Auto geleast hatten, bekommen für die geleisteten Raten in aller Regel keinen Schadenersatz von VW. Der Bundesgerichtshof (BGH) bleibt in dieser Frage seiner Linie treu und entschied am Donnerstag drei Fälle aus NRW und Rheinland-Pfalz zugunsten des Autobauers. Die Vorteile durch die Nutzung des Autos entsprächen im Wert den vertraglich vereinbarten Leasingzahlungen, bekräftigten die obersten Zivilrichterinnen und -richter in Karlsruhe. Damit bleibt kein Spielraum für Rückforderungen. (Az. VII ZR 247/21 u.a.)

Beim Leasen erwirbt der Kunde das Auto nicht, sondern zahlt über einen vereinbarten Zeitraum monatliche Raten für die Nutzung - wie eine Miete. Danach kann er das Auto in der Regel zurückgeben.

Für die Richter liegt darin ein maßgeblicher Unterschied zum Kauf, wie sie schon einmal im September 2021 entschieden hatten. Beim Kauf besagt die BGH-Rechtsprechung, dass sich die Kläger nie für das Auto entschieden hätten, wenn ihnen klar gewesen wäre, dass es im Test nur dank einer Betrugssoftware die Abgas-Grenzwerte einhielt. Daraus folgt das Recht, das Fahrzeug zurückzugeben. VW muss den Kaufpreis erstatten, die gefahrenen Kilometer werden aber angerechnet.

Offen ist noch, was gilt, wenn beim Leasing im Voraus vereinbart wurde, dass der Kunde oder die Kundin das Fahrzeug anschließend auch kauft. In zweien der BGH-Fälle war diese Frage aufgetaucht. Eine klagende Firma hatte angegeben, es sei von Anfang an geplant gewesen, das Auto später zu kaufen. Der Leasingvertrag sei als vorübergehende Finanzierung gedacht gewesen. Ein anderer Kläger hatte während der Leasing-Zeit auf eigene Kosten das Fahrwerk umrüsten lassen.

Die BGH-Richter vermissten aber in beiden Fällen eine schriftliche Vereinbarung. Der Aspekt spielte deshalb auch diesmal keine Rolle.

Alle drei klagenden Kunden hatten das Auto am Ende der Leasing-Zeit übernommen. Schadenersatz für den Kauf gibt es allerdings nur in einem Fall. Hier muss VW ungefähr 2625 Euro plus Zinsen zahlen. Zum Vergleich: Der Kunde hatte über drei Jahre fast 22 000 Euro in Leasingraten gesteckt und das Auto dann für 3420 Euro gekauft.

In den beiden anderen Fällen hatten die Kläger das Auto noch nach Bekanntwerden des Dieselskandals im Herbst 2015 übernommen. Deshalb liegen die Voraussetzungen für Schadenersatz grundsätzlich nicht vor. Der eine Kläger, ebenfalls ein Unternehmen, bekommt damit auch nicht das Geld zurück, das er in den Umbau des Fahrwerks gesteckt hatte.

Nach Auskunft von Volkswagen (Volkswagen (VW) vz) sind beim Skandalmotor EA189 ohnehin nicht mehr viele Leasing-Fälle offen. Derzeit sei noch eine zweistellige Zahl an Verfahren anhängig, sagte eine Sprecherin.

Im XETRA-Handel klettert die VW-Aktie zeitweise um 1,92 Prozent auf 158,08 Euro.

/jap/DP/nas

WOLFSBURG (dpa-AFX)

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Bildquellen: ricochet64 / Shutterstock.com, josefkubes / Shutterstock.com

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