Strafe geringer

BMW muss in EU-Kartellverfahren wohl weniger zahlen als befürchtet - BMW-Aktie legt zum Handelsschluss zu

21.05.21 17:51 Uhr

BMW muss in EU-Kartellverfahren wohl weniger zahlen als befürchtet - BMW-Aktie legt zum Handelsschluss zu | finanzen.net

Der BMW-Konzern muss im EU-Kartellverfahren gegen deutsche Autobauer wohl deutlich weniger Strafe berappen als veranschlagt.

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Von einer vor zwei Jahren wegen der Anschuldigungen gebildeten Rückstellung in Höhe von 1,4 Milliarden Euro löst BMW rund eine Milliarde Euro wieder auf, wie der DAX-Konzern am Donnerstag in München überraschend mitteilte. Der Konzern gehe aufgrund des Verfahrensfortgangs davon aus, dass die EU-Kommission ihre Vorwürfe gegen das Unternehmen in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht erheblich beschränken werde, hieß es vom Konzern zu dem laufenden Verfahren der Brüsseler Wettbewerbshüter.

Auf die operative Ergebnismarge in der Autosparte habe die teilweise Auflösung der Rückstellungen einen positiven Effekt von rund einem Prozentpunkt. Bisher hat der Konzern in Aussicht gestellt, bei der am Kapitalmarkt vielbeachteten Gewinnmarge vor Zinsen und Steuern 2021 einen Wert am oberen Ende der Spanne von 6 bis 8 Prozent zu erreichen.

Der Aktie gab dies am Freitag Auftrieb. Sie stieg zu Handelsbeginn zunächst um fast zwei Prozent, gab danach jedoch wieder nach und lag am Vormittag noch rund 0,8 Prozent im Plus. Damit hielt sie sich besser als der deutsche Leitindex Dax. Warburg-Analyst Mustafa Hidir rechnet mit einem positiven Effekt auf das Ergebnis des zweiten Quartals. Der nun erwartete Mittelabfluss von rund 400 Millionen Euro im Zusammenhang mit dem Kartellverfahren spiele nur eine untergeordnete Rolle. Die BMW-Aktie war bereits in den vergangenen Monaten gut gelaufen. Seit Jahresbeginn hat sich das Papier um rund 18 Prozent verteuert.

Sollte es zu der erwarteten erheblichen Beschränkung der Vorwürfe kommen, würde die BMW AG davon absehen, gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid rechtlich vorzugehen. Zuvor hatte BMW immer angegeben, sich rechtlich gegen ein Bußgeld wehren zu wollen. Es hatte sich in Medienberichten bereits angedeutet, dass die Strafe nicht so hoch ausfallen dürfte wie ursprünglich veranschlagt.

Die EU-Kommission hatte bereits 2019 vorläufige Ergebnisse der Untersuchung veröffentlicht. Denen zufolge haben BMW und der Volkswagen-Konzern mitsamt der Töchter Audi und Porsche illegale Absprachen zu technischen Standards getroffen, unter anderem in der Abgasreinigung. Im Einzelnen sollen sich nach den Brüsseler Erkenntnissen die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren (OPF) abgesprochen haben.

Daimler und VW hatten eine Selbstanzeige bei der EU-Kommission eingereicht, Daimler war aber schneller und sah sich als Kronzeugen im Verfahren. Die Schwaben hatten bereits wiederholt wegen der eigenen "frühzeitigen und umfassenden Kooperation" in Aussicht gestellt, keine Strafen begleichen zu müssen. Auch VW hat keine Rückstellungen gebildet.

Im XETRA-Handel ging es für die BMW-Aktie um 0,72 Prozent auf einen Schlusskurs von 85,30 Euro nach oben.

MÜNCHEN (dpa-AFX)

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