ROUNDUP: Hamburger Cum-Ex-Ausschuss lädt Kahrs doch nicht vor
HAMBURG (dpa-AFX) - Die Vernehmung einer Schlüsselfigur des sogenannten Cum-Ex-Skandals vor dem Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft ist endgültig vom Tisch. Ein Antrag der Linken auf Zeugenladung des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs wurde von SPD, CDU und AfD abgelehnt; die Grünen enthielten sich. Es war die voraussichtlich vorletzte Ausschusssitzung vor der Bürgerschaftswahl am 2. März, so dass diese Entscheidung sich nicht mehr ändern dürfte.
Kahrs macht von Aussageverweigerungsrecht Gebrauch
Zuvor hatte Kahrs' Anwalt erklärt, dass dessen Aussageverweigerungsrecht auch nach Einstellung der Ermittlungen gegen ihn im Zusammenhang mit Cum-Ex-Steuergeschäften der Hamburger Warburg Bank fortbestehe und er nicht vor dem Ausschuss aussagen wolle.
Der Arbeitsstab des Ausschusses hatte diese Rechtsauffassung geteilt: Es seien keine Fragen an Kahrs vorstellbar, die dieses Recht nicht berührten. Auch die Vertreter von SPD und CDU machten deutlich, dass sie Kahrs gern befragt hätten, unter gegebenen Umständen eine Ladung jedoch keinen Sinn habe.
Die Staatsanwaltschaft Köln hatte gegen Kahrs wegen des Verdachts der Beihilfe zur schweren Steuerhinterziehung und Begünstigung im Kontext mit den Cum-Ex-Geschäften der Bank ermittelt. Das Verfahren war jedoch mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt worden.
Olearius beantwortet Fragen schriftlich
Unterdessen beantwortete der Warburg-Bank-Gesellschafter Christian Olearius die ihm vom Ausschuss gestellten Fragen schriftlich. Die Frage, ob er Kahrs Geld gegeben oder ihm sonst persönliche Vorteile verschafft habe, verneinte der 82-Jährige. Ein Steuer-Strafprozess gegen den Banker war vom Landgericht Bonn im Sommer wegen dessen Verhandlungsunfähigkeit ohne Urteil eingestellt worden, womit sein Aussageverweigerungsrecht entfallen war.
Olearius war 2016 und 2017 vom damaligen Hamburger Bürgermeister und heutigen Kanzler Olaf Scholz (SPD) drei Mal empfangen worden. Hintergrund waren drohende Millionen-Rückforderungen der Hamburger Finanzverwaltung wegen zu unrecht erstatteter Kapitalertragsteuern. Gegen Olearius liefen da bereits Steuer-Ermittlungen. Nach den ersten Treffen verzichtete die Finanzverwaltung auf die Rückforderung von 47 Millionen Euro. Weitere 43 Millionen Euro wurden 2017 erst auf Weisung des Bundes eingefordert./fi/DP/stw