Rechtsstreit verloren

Uber-Fahrer in Großbritannien bekommen Mitarbeiter-Status - Uber-Aktie stark unter Druck

17.03.21 21:14 Uhr

Uber-Fahrer in Großbritannien bekommen Mitarbeiter-Status - Uber-Aktie stark unter Druck | finanzen.net

Mehr als 70 000 Uber-Fahrer in Großbritannien können künftig mit Mindestlohn, bezahltem Urlaub und anderen Arbeitgeberleistungen rechnen.

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Nach jahrelangem Rechtsstreit und einer Schlappe vor dem Obersten Gericht kündigte die US-Firma an, britische Fahrer nicht mehr als eigenständige Unternehmer, sondern als Mitarbeiter zu behandeln.

Die Frage, welchen Status Fahrer arbeitsrechtlich haben und welche Leistungen sie erhalten, ist entscheidend für das Geschäftsmodell des US-Konzerns. Uber und Konkurrenten wie Lyft stufen Fahrer traditionell als ungebundene Vertragspartner ein, was Geld für Arbeitgeber-Verpflichtungen wie Mindestlohn, bezahlte Überstunden oder Krankheitstage spart. Uber verweist aber auch darauf, dass diese Praxis den Fahrern zeitliche Flexibilität und die Möglichkeit gibt, parallel für Konkurrenten wie Lyft tätig zu sein.

Uber machte zunächst keine Angaben dazu, ob und inwiefern die Veränderung in Großbritannien zu höheren Kosten für den Konzern führt. Anleger waren jedoch wenig angetan und ließen die Aktien im New Yorker Börsenhandel am Mittwoch zeitweise um knapp fünf Prozent fallen.

Der Londoner Supreme Court hatte im Februar geurteilt, dass Uber die Fahrer in Großbritannien nicht als eigenständige Unternehmer betrachten kann. Uber argumentierte zunächst, dabei gehe es um wenige Fahrer, die die App 2016 nutzten. Diese Position stieß aber von Anfang an auf Skepsis.

Auch jetzt machte das Unternehmen klar, dass die neue Einstufung als "Worker" nach britischem Recht keinen Angestelltenstatus bedeute. So haben die Fahrer zwar Anrecht auf Mindestlohn, bezahlte Urlaubstage und Pensionszuschüsse, aber keine vollen Arbeitnehmerrechte, die etwa Elternzeiten oder Abfindungszahlungen umfassen.

Zudem garantiert Uber den Mindestlohn nur für die Zeit zwischen der Annahme eines Auftrags bis zum Ausstieg des Passagiers. Das könnte für weiteren Streit sorgen. Einer der Wortführer der schließlich erfolgreichen Klage gegen Uber, James Farrar, kritisierte prompt die Lösung. Das bedeute, dass es für 40 bis 50 Prozent der Arbeitszeit immer noch kein Geld geben werde, sagte er der Nachrichtenagentur PA. "Wenn man bei Starbucks arbeitet und keine Kunden reinkommen, sollte man in der Zeit immer noch Geld bekommen? Natürlich sollte man das", argumentierte er. "Warten gehört zur Arbeit."

Der britische Mindestlohn ist nach Altersgruppen gestaffelt und wird zum 1. April auf bis zu 8,91 Pfund (aktuell 10,43 Euro) pro Stunde angehoben. Uber betont, die Fahrer verdienten während der Auftragszeit im Schnitt 17 Pfund pro Stunde in London und 14 Pfund im Rest des Landes.

Auch in der US-Heimat und anderen Ländern hatte Uber wegen der arbeitsrechtlichen Behandlung seiner Fahrer bereits Rechtskonflikte. In Kalifornien drohten Uber und Lyft im vergangenen Jahr sogar, den Betrieb einzustellen, nachdem ein in dem Bundesstaat verabschiedetes Gesetz den Fahrern Mitarbeiter-Status zusprach. Das Regelwerk war dann aber bei einer Volksabstimmung gekippt worden.

In Deutschland funktioniert Uber nach rechtlichen Auseinandersetzungen um den Wettbewerb mit der Taxi-Branche anders. Hierzulande stellt Uber die Vermittlungsplattform - und die Fahrten werden von Mietwagenunternehmen ausgeführt, bei denen die Fahrer zumeist fest angestellt sind.

Uber-Chef Dara Khosrowshahi räumte in einem Gastbeitrag im "Evening Standard" ein: "Für uns ist zunehmend klar, dass Flexibilität allein nicht ausreichend ist und soziale Absicherung nicht darunter leiden sollte." Zugleich betonte er die Vorzüge des britischen Arbeitsrechts und kritisierte "veraltete Beschäftigungsgesetze" in vielen anderen Ländern. Khosrowshahi rief zu Reformen in der Europäischen Union und den USA auf, um Flexibilität und Schutz unter einen Hut zu bringen.

Im Handel an der NYSE sanken Uber-Titel um 4,25 Prozent auf 56,35 US-Dollar.

/hbr/so/DP/jha

SAN FRANCISCO/LONDON (dpa-AFX)

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Bildquellen: Casimiro PT / Shutterstock.com

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