Pannen-Airport

Schlechte Aussichten für Air Berlin auf Schadenersatz

15.01.14 14:30 Uhr

Das Landgericht Potsdam verhandelt seit heute über eine Millionenklage von Air Berlin wegen der geplatzten Eröffnung des Hauptstadtflughafens.

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Nach Angaben des Gerichts fordert Air Berlin von der Flughafengesellschaft mindestens 48 Millionen Euro für entstandene und künftige Schäden. Dazu zählen ungenutzte Immobilien und der Mehraufwand für den Weiterbetrieb auf dem Flughafen Tegel. Eine außergerichtliche Einigung war bislang stets gescheitert. Die Deutsche Lufthansa und die Deutsche Bahn wollen mit möglichen Forderungen abwarten, bis nach der tatsächlichen Eröffnung des Pannen-Airports die genaue Schadenssumme feststeht.

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Das machte am Mittwoch der Vorsitzende Richter der 4. Zivilkammer am Landgericht Potsdam, Lothar Kühn, deutlich: Er bezweifelte zu Beginn der Verhandlung, dass zwischen Air Berlin und der Flughafengesellschaft FBB überhaupt ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. Schließlich habe der Flughafen noch gar nicht existiert, weil die behördlichen Genehmigungen fehlten.

Auch die Zuteilung von Slots für Air Berlin und die öffentlichen Ankündigungen zur Eröffnung des Flughafens begründeten nicht zwingend ein Vertragsverhältnis, sagte Kühn. Kühn führte aus, dass durch Gespräche zwischen den streitenden Parteien möglicherweise ein Vorvertragsverhältnis begründet worden sei. Dann hätte die FBB warnen müssen, wenn es absehbar gewesen wäre, dass der geplante Eröffnungstermin 3. Juni 2012 nicht zu halten ist.

Das Gericht müsse dann bei einem Ortstermin auf der Flughafen-Baustelle klären, ob angesichts des Zustands des Airports erkennbar gewesen sein musste, dass es mit der Eröffnung nichts werde. "Das setzt allerdings voraus, dass sich der Zustand seit Juni 2012 nicht wesentlich verändert hat", sagte Kühn. "Veröffentlichungen haben wir aber entnommen, dass sich seitdem dort nicht viel getan haben soll."

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Falls die Flughafengesellschaft Air Berlin nicht rechtzeitig gewarnt habe, könne sie für einen Vertrauensschaden haftbar gemacht werden, sagte Kühn. Das betreffe aber nur einzelne Positionen wie etwa Umbuchungskosten oder Mieten für Büros. Für den Flugbetrieb habe Air Berlin aber alle genehmigten Slots auf dem Flughafen Tegel zur Verfügung gestellt bekommen.

Der Richter forderte Air Berlin und die Flughafengesellschaft auf, möglichst direkt nach der Verhandlungen Gespräche über eine außergerichtliche Einigung aufzunehmen. "Unsere vorläufige rechtliche Bewertung kennen sie ja nun", sagte Kühn. Air Berlin hatte sich stets zu Verhandlungen bereit erklärt./kp/DP/stb /kp/DP/zb

POTSDAM (dpa-AFX)

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