Hauptversammlungen wegen Corona-Krise nun auch online möglich
Angesichts der Corona-Krise werden die Vorgaben für die Hauptversammlungen großer Unternehmen gelockert.
Der Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder einer Europäischen Aktiengesellschaft ("Societas Europaea", SE) kann nun auch ohne Satzungsermächtigung eine Online-Teilnahme an der Hauptversammlung ermöglichen, heißt es in dem Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie, den das Bundeskabinett am Montag beschlossen hat. Demnach dürfen diese Unternehmen zu "einer präsenzlosen Hauptversammlung" einladen.
Aktionäre hätten dagegen nur eingeschränkte Anfechtungsmöglichkeiten. Die Frist zur Durchführung der Hauptversammlung wird von bisher acht Monaten auf das gesamte Geschäftsjahr verlängert. Zugleich kann die Einberufung auch sehr kurzfristig innerhalb von 21 Tagen erfolgen. Auch darf der Vorstand ohne Satzungsregelung Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn vornehmen.
BERLIN (Dow Jones)
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