Nichtigkeitsklage

Stadtwerke klagen gegen E.ON-RWE-Deal vorm EuG

27.05.20 09:23 Uhr

Stadtwerke klagen gegen E.ON-RWE-Deal vorm EuG | finanzen.net

Der wohl größte Konzerntausch der deutschen Industriegeschichte hat ein juristisches Nachspiel.

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Elf deutsche Stadtwerke und Versorger haben wegen des Deals zwischen E.ON und RWE das Gericht der Europäischen Union (EuG) angerufen. Das geht aus einem gemeinsamen Standpunkt der Kläger hervor, in den Dow Jones Newswires Einblick hatte. Mit einer Nichtigkeitsklage fechten sie die Entscheidung der Europäischen Kommission an, die im September 2019 grünes Licht für die Transaktion erteilt hatte.

Zu den Klägern gehören etwa die Stadtwerke in Frankfurt Mainova, Dresden, Halle oder Leipzig, der Ökostromanbieter Naturstrom und die Thüringer Energie AG. Sie monieren bei der Freigabe "sowohl förmliche als auch materielle Mängel", erklären die Fachanwälte Becker Büttner Held, die die meisten Beschwerdeführer vertreten. In der Stellungnahme der Versorger heißt es, die Kommission habe sich "über die massiven Bedenken von Marktteilnehmern ohne ausreichende Abwägung hinweg gesetzt und sogar auf wirksame Auflagen zum Schutz des Wettbewerbs und der Kunden verzichtet".

Die RWE AG werde nach Abschluss der Übertragung der mit Abstand größte Erzeuger und Großhändler von Strom sein und habe in Kombination mit dem Ökostromgeschäft zusätzliche Einflussmöglichkeiten auf den Erzeugerwettbewerb und Großhandelspreise. E.ON hingegen werde mit der Übernahme die RWE-Tochter innogy "der mit Abstand größte Betreiber von Verteilnetzen, der Versorger mit den mit Abstand meisten Kunden und das Meteringunternehmen mit den meisten Daten werden".

RWE und E.ON hatten ihren Milliarden-Deal erstmals im März 2018 angekündigt. Die Europäische Kommission stimmte zunächst im Februar 2019 einem Teil des Asset-Swaps zu, der Übernahme von E.ON-Vermögenswerten der Stromerzeugung durch RWE. Im gleichen Monat billigte auch das Bundeskartellamt den Deal. Die endgültige Freigabeentscheidung durch die Brüsseler Behörde im Herbst wurde laut den Klägern aber erst im März 2020 veröffentlicht.

Gegen den Stromkonzerne-Deal klagen laut E.ON auch noch einige innogy-Minderheitsaktionäre. Sie sollen per Squeeze-Out herausgedrängt werden. E.ON hatte für die Übernahme eine Barabfindung von 42,82 Euro pro innogy-Aktie angeboten.

DJG/pso/mgo

BERLIN (Dow Jones)

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