Verbraucher aufgepasst: Neuerungen & Gesetze - Das ändert sich 2024
Änderungen beim Elterngeld, Erhöhung des Pflegegeldes, erweiterte Pfandpflicht - diese und andere Neuerungen und Gesetze treten 2024 in Kraft. Folgend ein Überblick.
• Drei Neuerungen in den Sozialversicherungen und Sozialleistungen
• Einführung eines interaktiven Krankenhaus-Atlas und Erhöhung beim Pflegeld
• Erweiterte Pfandpflicht, Blackbox und Förderung für E-Autos
Neuerungen in den Sozialversicherungen und Sozialleistungen
Im Bereich der Sozialversicherung und Sozialleistungen werden 2024 einige maßgebliche Änderungen stattfinden, die eine breite Bevölkerungsschicht betreffen werden.
Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, definiert den maximalen Verdienst, bis zu dem ein Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist. Ab 2024 wird diese Grenze auf 69.300 Euro jährlich bzw. 5.775 Euro monatlich angehoben, wie PKV in einem Online-Beitrag berichtet. Dies bedeutet, dass Personen mit einem Einkommen über dieser Grenze die Wahlmöglichkeit zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
Eine weitere Änderung betrifft das Elterngeld, das Eltern nach der Geburt eines Kindes zur finanziellen Unterstützung erhalten. Die Bundesregierung plant, die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld auf 150.000 Euro für Alleinerziehende und Paare zu senken. Derzeit liegt die Grenze noch bei 250.000 Euro für Alleinerziehende und 300.000 Euro für Paare. Sollte der Haushaltsentwurf verabschiedet werden, könnten ab 2024 etwa 60.000 Eltern von dieser Änderung betroffen sein und kein Elterngeld mehr erhalten, wie Einfach Elterngeld in einem Beitrag berichtet.
Für Empfänger der Erwerbsminderungsrente sind ebenfalls Veränderungen geplant. Die Rente für Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll erwerbsfähig sind, wird erhöht. Ab Juli 2024 gibt es einen Zuschlag, so die Deutsche Rentenversicherung in einem Online-Beitrag, dessen Höhe vom Beginn der Erwerbsminderungsrente abhängt. Für Renten, die zwischen 2001 und Juni 2014 begonnen haben, ist ein Zuschlag von 7,5 Prozent vorgesehen, für Renten mit Starttermin zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 ein Zuschlag von 4,5 Prozent. Rentenbezieher müssen keinen gesonderten Antrag stellen; die Deutsche Rentenversicherung wird die Berechtigung prüfen und den Zuschlag automatisch auszahlen.
Pflege und Gesundheitswesen
Im Bereich Pflege und Gesundheitswesen stehen für das Jahr 2024 ebenfalls bedeutende Neuerungen an, die direkte Auswirkungen auf Pflegebedürftige und deren Angehörige haben werden.
Das Pflegegeld, eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, wird zu Beginn des Jahres 2024 um fünf Prozent steigen. Diese Erhöhung ist die erste Anpassung seit 2017 und gilt automatisch für die Empfänger dieser Leistung. Es ist geplant, dass eine weitere Erhöhung von 4,5 Prozent zum 01.01.2025 folgt, wie pflege.de in einem Online-Beitrag berichtet. Ähnlich verhält es sich mit den Pflegesachleistungen, die ebenfalls um fünf Prozent zum Jahresbeginn steigen werden. Auch hier ist eine weitere Steigerung um 4,5 Prozent zum Jahr 2025 vorgesehen, wie es weiter heißt. Pflegesachleistungen sind dabei finanzielle Unterstützungen für jene, die professionelle Pflegedienste in Anspruch nehmen.
Ein weiteres bedeutendes Vorhaben der Bundesregierung ist laut eigener Angaben die Einführung eines interaktiven Krankenhaus-Atlas, der ab dem 1. Mai 2024 online zugänglich sein soll. Dieser Atlas wird Patientinnen und Patienten detaillierte Informationen über Fachgebiete, Fallzahlen und die Personalausstattung von Kliniken bieten. Die Bundesregierung gibt an, dass die Daten ab dem 1. Oktober 2024 noch spezifischer werden und unter anderem differenziert nach 65 Leistungsgruppen Fallzahlen sowie Informationen zu Komplikationsraten bei ausgewählten Eingriffen enthalten sollen. Dieses Angebot solle die Transparenz erhöhen und Patienten bei der Entscheidung für eine spezialisierte Klinik unterstützen, wie es weiter heißt. Die Bundesregierung betont, dass Patienten ein Recht darauf haben, die Leistungen von Kliniken zu kennen, und dass die Spezialisierung von Krankenhäusern lebensrettend sein kann. Der Krankenhaus-Atlas ist Teil eines größeren Krankenhaustransparenz-Gesetzes, das bereits vom Bundestag verabschiedet wurde.
Neue Regelungen für Einweg-Getränkeverpackungen, eine erweiterte Pfandpflicht und Reduzierung bei der Förderung von E-Autos
Ab Juli 2024 tritt in Deutschland zudem eine neue Regelung für Einweg-Getränkeverpackungen in Kraft, welche die Einführung von nicht ablösbaren Deckeln, sogenannten "Tethered Caps", vorschreibt, wie die Verbraucherzentrale berichtet. Dabei handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Diese Verpackungen dürfen bis zu drei Liter fassen und bestehen ganz oder teilweise aus Plastik, heißt es weiter. Der Deckel hingegen bleibt fest mit der Verpackung verbunden, obwohl er sich zum Konsum des Getränks abschrauben lässt. Ziel dieser EU-Verordnung ist es, die Verschmutzung der Umwelt durch verlorene Verschlusskappen zu verringern, da diese nicht mehr von der Verpackung getrennt werden können und somit weniger wahrscheinlich in der Natur landen.
Anfang 2024 wird zudem die Pfandpflicht in Deutschland umfassend erweitert, wobei auch Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff, die Milch und Milchmischgetränke enthalten, laut Verbraucherzentrale einbezogen werden. Diese Änderung folgt auf eine bereits bestehende Pfandpflicht für andere Getränkeverpackungen, wobei der Pfandbetrag 25 Cent beträgt. Die Ausweitung auf Milchprodukte bedeutet hingegen, dass für diese Getränkeverpackungen unabhängig von ihrem Inhalt ein Pfand erhoben wird, was den Anreiz für das Recycling dieser Flaschen und Dosen erhöhen und zur Reduzierung von Abfällen und Umweltverschmutzung beitragen soll.
Eine weitere Änderung betrifft die Elektroauto-Förderung in Deutschland. Die neuen Regeln besagen, dass nur noch Elektroautos mit einem Nettolistenpreis von bis zu 45.000 Euro förderfähig sind, 20.000 Euro weniger als zuvor, so die Bundesregierung. Der staatliche Anteil der Förderung, der als Umweltbonus bezeichnet wird, wird dabei auf 3.000 Euro reduziert. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Änderungen nur für Privatpersonen gelten, da die Förderung für gewerbliche Käufer bereits ab dem 1. September 2023 eingestellt wurde. Darüber hinaus werden Plug-in-Hybridfahrzeuge ab 2024 nicht mehr mit dem Umweltbonus gefördert, wie es abschließend heißt. Zudem ist noch zu beachten, dass die Förderregeln für im Jahr 2023 bestellte Fahrzeuge ab 2024 gelten, wenn die Lieferung und Zulassung nach dem 31. Dezember 2023 erfolgt.
Neue Regelungen im Straßenverkehr für Fahranfänger und Senioren ab 60 Jahren
Für 2024 sind zudem neue, teils kontrovers diskutierte Führerschein-Regeln in der EU geplant, die sowohl Fahranfänger als auch Senioren betreffen, wie der ADAC berichtet. Diese Änderungen sind allerdings noch nicht endgültig beschlossen und zahlreiche Änderungsvorschläge bei der Kommission eingereicht. Die vorgeschlagenen Regelungen sehen wie folgt aus: Für Fahranfänger könnten EU-Mitgliedstaaten ein nächtliches Fahrverbot vorsehen, welches das Fahren von Mitternacht bis sechs Uhr morgens untersagt, um das Fahren unter Alkoholeinfluss zu reduzieren. Des Weiteren steht ein Tempolimit auf Autobahnen zur Debatte, wobei Fahranfänger nicht schneller als 90 km/h fahren dürften, wie zahlreiche Medien berichten. Für Senioren ab 60 Jahren sind regelmäßige Fahrkontrollen angedacht, um die Fahrtüchtigkeit zu überprüfen.
Einführung der Blackbox
Ab dem 7. Juli 2024 wird eine Änderung im Bereich der Fahrzeugsicherheit in Deutschland umgesetzt, wie der ADAC in einem Beitrag berichtet. Alle neu zugelassenen Fahrzeuge müssen dann mit einem sogenannten Event Data Recorder (EDR), umgangssprachlich auch als "Blackbox" bekannt, ausgestattet sein, wie es weiter heißt. Dieses Gerät zeichnet wichtige Daten kurz vor und nach einem Unfall auf und dient dazu, ein besseres Verständnis über die Unfallumstände zu gewinnen. Der EDR wird meist im Airbag-Steuergerät verbaut, wo relevante Informationen von Beschleunigungssensoren zusammenlaufen, so der ADAC weiter. Zu den erfassten Daten gehören etwa die Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel und ob der Airbag ausgelöst wurde. Der ADAC gibt zudem an, dass die Aufzeichnung innerhalb eines festgelegten Zeitfensters erfolgt - fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach einem Crash.
Während die Daten lokal im Fahrzeug gespeichert werden und grundsätzlich in der Hoheit des Fahrers oder Halters liegen, können sie über bestimmte Tools ausgelesen werden, etwa über eine Schnittstelle oder direkt am Airbag-Steuergerät, so der ADAC weiter. In bestimmten Fällen, wie bei zivil- oder strafrechtlichen Verfahren, kann ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen beauftragen, die Daten auszulesen, um zu klären, wie es zu einem Unfall kam. Die EDR-Daten sollten allerdings nicht als alleinige Quelle zur Unfallrekonstruktion genutzt werden, sondern vielmehr als ergänzendes Element zu den am Unfallort vorhandenen Spuren und den Schäden an den beteiligten Fahrzeugen, wie es abschließend heißt.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
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