Netzausbau: Klage gegen Erdkabel abgewiesen

08.01.25 18:12 Uhr

LEIPZIG/BORGHOLZHAUSEN (dpa-AFX) - In einem Streit um die Verlegung einer Höchstspannungsleitung als Erdkabel im Teutoburger Wald hat das Bundesverwaltungsgericht drei Klagen von Grundstücksbesitzern abgewiesen. Wie das Gericht in Leipzig mitteilte, sind die Kläger Eigentümer landwirtschaftlich genutzter Grundstücke. Sie hatten sich gegen die Führung der Leitung als Erdkabel auf ihren Flächen gewandt - ohne Erfolg.

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Die beklagte Bezirksregierung Detmold habe sich in einem Planfeststellungsbeschluss dafür entscheiden dürfen, die Leitung auf einer Strecke von 4,2 Kilometern als Erdkabel zu führen, hieß es in einer Mitteilung.

Zu starke Bodenerwärmung befürchtet

Die Kläger hatten unter anderem eine zu starke Bodenerwärmung durch das in einer Tiefe von 1,10 Metern liegende Kabel befürchtet, wie Georg Graf von Kerssenbrock-Praschma als einer der Kläger der Deutschen Presse-Agentur sagte. Zusammen mit hohen Außentemperaturen im Sommer könne dies dazu führen, dass die Böden dort kein Wasser mehr hätten, befürchtet er. Auch würden durch die offene Bauweise den Böden Schäden zugefügt. Nach seinen Angaben sind sowohl Acker- als auch Grün- und Waldflächen von der Erdkabelverlegung betroffen.

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Der Abschnitt gehört zu einem Ausbauprojekt, das über insgesamt 70 Kilometer verläuft. Dabei wird zwischen dem niedersächsischen Bad Essen-Wehrendorf und dem nordrhein-westfälischen Gütersloh eine bestehende 220 Kilovolt-Höchstspannungsleitung durch eine 380 Kilovolt-Leitung ersetzt. Teile sind bereits fertiggestellt. Die Bauarbeiten zur Verlegung des Erdkabels in Borgholzhausen sind bereits gestartet. Das ganze Projekt ist als Pilotstrecke geplant, bei dem der Betrieb von Höchstspannungsleitungen mit Wechselstrom als Erdkabel in bestimmten Abschnitten erprobt wird. Betreiber der Leitung ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion. Die Leitung soll Windstrom aus dem Norden in den Süden transportieren.

Gericht: Erdkabel schützt Wohnumfeld etlicher Wohngebäude

Das Gericht stellte fest, dass die Führung als Erdkabel das Wohnumfeld etlicher Wohngebäude schütze, die sich in einem Abstand von weniger als 400 Meter zur Bestandstrasse befänden. Bei einem Neubau als Freileitung würden diese Gebäude durch höhere Masten stärker als bisher belastet. Auch trage der Planfeststellungsbeschluss dem Bodenschutz und den Interessen der Landwirtschaft ausreichend Rechnung.

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"Der Gesetzgeber erlaubt die Führung von Höchstspannungsleitungen als Erdkabel und gibt damit zu erkennen, dass er vorübergehende Schädigungen des Bodens durch Bauarbeiten grundsätzlich für hinnehmbar erachtet", stellte das Gericht weiter fest. Das vorliegende Bodenschutzkonzept stelle ausreichend sicher, dass die Böden nach der Bauphase sowohl in ihrer Struktur als auch in ihren Funktionen weitgehend wiederhergestellt würden./tob/DP/men