Nachgehakt bei...

Finanzaufsicht BaFin in der Kritik: "Verstöße nicht nachweisbar"

15.12.20 17:25 Uhr

Finanzaufsicht BaFin in der Kritik: "Verstöße nicht nachweisbar" | finanzen.net
Klaus Nieding

Klaus Nieding » Der Anleger-Anwalt spricht im Interview mit €uro am Sonntag über eine Aufsicht, die sich jeder Verantwortung entzieht.

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von Wolfgang Ehrensberger, €uro am Sonntag

€uro am Sonntag: Im Wirecard-Bilanzskandal steht neben den Wirtschaftsprüfern von EY auch die Finanzaufsicht BaFin in der Kritik. Sie soll sich vor allem mit dem Anfang 2019 verhängten Leerverkaufsverbot auf die Seite Wirecards geschlagen haben. Können Anleger die BaFin verklagen?
Klaus Nieding: Erst mal zu den Leerverkäufern: Für mich sind sie die Wildschweine des Markts, die Aasfresser. Sie stiften Unruhe, haben aber im System durchaus ihre Berechtigung. Der BaFin wird dagegen vorgeworfen, sie sei ein zahnloser Tiger. Dabei ist sie vom Gesetzgeber bewusst in dieser Form als Behörde aufgestellt worden. Und sie hat - anders als etwa die US-Aufsicht SEC - keine Ermittlungs- oder Vollstreckungsfunktion.

Dennoch werden ihr gravierende Fehler vorgeworfen. Könnte man daraus keine Ansprüche ableiten?
Aus unserer Sicht nicht, weil die BaFin laut Gesetz im sogenannten öffentlichen Interesse handelt. Das kommt nach gängiger Rechtsprechung einer Haftungsbefreiung gegenüber einzelnen Kapitalmarktteilnehmern gleich.

Pflichtverstöße lassen sich nicht nach­weisen?
Nein, ein ausreichend qualifizierter Pflichtverstoß kann hier unseres Erachtens nicht nachgewiesen werden. Das gilt in ähnlicher Weise ganz generell für eine Haftung der Bundesrepublik Deutschland, für einzelne Ministerien, aber auch für fehlende Bilanzkontrolle durch die Wirtschaftsprüferaufsicht DPR, aber zum Beispiel auch für die vermutete fehlerhafte Umsetzung von EU-Richtlinien.

Was raten Sie Wirecard-Geschädigten?
Wir empfehlen geschädigten Anlegern, Forderungen gegen die AG im Insolvenzverfahren anzumelden und parallel dazu auch gegen die frühere Wirecard-Verwaltung und die EY-Prüfer zu stellen.







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Bildquellen: Martin Joppen/Nieding

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