Nach Vorwürfen

BMW droht EU-Kartellbuße - Analysten senken Ziele

08.04.19 10:26 Uhr

BMW droht EU-Kartellbuße - Analysten senken Ziele | finanzen.net

Die deutsche Autoindustrie kommt nicht aus den Negativ-Schlagzeilen.

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Nach Kartellvorwürfen gegen die drei großen Hersteller Daimler, BMW und Volkswagen im Zusammenhang mit Technologien der Abgasreinigung hat BMW als erstes reagiert und eine milliardenschwere Rückstellung für etwaige Geldbußen gebildet. Dies wird die Ergebnisse im laufenden Geschäftsjahr belasten. Erste Analysehäuser senkten daher am Montag ihre Ziele, die Aktie geriet dabei zu Handelsbeginn zwischenzeitlich unter Druck. Am Vormittag verlor sie noch knapp 0,5 Prozent auf gut 73 Euro.

Die Analysehäuser Societe Generale sowie JPMorgan senkten ihre Kursziele für BMW. Analyst José Asumendi von JPMorgan schrieb in einer am Montag veröffentlichten Studie, die Untersuchung der EU-Kommission dürfte sich negativ auf die Liquiditätslage und die Dividendenzahlung auswirken. Zudem reduzierte er seine Gewinnprognosen für das laufende Jahr um 14 Prozent. Sein Kursziel senke er um 5 Euro auf 60 Euro.

Etwas weniger pessimistisch zeigte sich Analyst Stephen Reitman von der französischen Großbank Societe Generale, der das Kursziel um 2 Euro auf 74 Euro senkte. Die Rückstellung sei nicht als Schuldeingeständnis zu werten, schrieb er ebenfalls am Montag. BMW verfüge zudem über gute Argumente zu seiner Verteidigung.

BMW hatte am späten Freitagabend erklärt, wegen des Kartellverfahrens voraussichtlich mehr als eine Milliarde Euro zurücklegen zu wollen. Die Ebit-Marge (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) des Segments Automobile werde für das laufende Geschäftsjahr daher nun voraussichtlich 1 bis 1,5 Prozentpunkte unter dem bisherigen Korridor von 6 bis 8 Prozent liegen. Beim Konzernergebnis vor Steuern rechnet das Unternehmen unverändert mit einem deutlichen Rückgang im Vergleich zum Vorjahr. BMW kündigte zudem an, sich gegen die Vorwürfe mit allen rechtlichen Mitteln zu wehren.

Die Vorwürfe wies der Konzern zurück. Es habe keine Preis- oder Gebietsabsprachen zu Lasten von Kunden oder Lieferanten gegeben, so das Unternehmen. Der Autohersteller kritisierte stattdessen das Vorgehen der Kommission. Laut BMW ging es bei den Gesprächen mit Daimler und Volkswagen im Kern um die Verbesserung von Technologien zur Abgasnachbehandlung. "Anders als Kartellabsprachen zielten diese Gespräche, die industrieweit bekannt waren und keine "Geheimabsprachen" zum Gegenstand hatten, nicht auf die Schädigung von Kunden oder Lieferanten ab."

Volkswagen hat hingegen noch kein Geld zurückgestellt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur vom Montag werden die Vorwürfe zunächst geprüft, erst danach soll über mögliche Rückstellungen entschieden werden. Daimler rechnet nicht damit, ein Bußgeld zahlen zu müssen. "Daimler hat frühzeitig und umfassend mit der Europäischen Kommission als Kronzeuge kooperiert und erwartet in dieser Sache deshalb kein Bußgeld", teilte der Autobauer am Freitag mit.

Die EU-Kommission hatte zuvor vorläufige Ergebnisse ihrer Ermittlungen gegen die Autobauer veröffentlicht. Denen zufolge haben BMW, Daimler und Volkswagen (VW) illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen. Im Einzelnen sollen sich nach den Erkenntnissen der EU-Kommission die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren (OPF) unerlaubterweise abgesprochen haben.

Die Unternehmen hätten den Innovationswettbewerb in Europa bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen eingeschränkt und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen - obwohl sie über die entsprechende Technologie verfügten, teilten die Wettbewerbshüter weiter mit. Sollte sich der Verdacht endgültig bestätigen, wäre es ein Verstoß gegen europäisches Kartellrecht - auch wenn es sich nicht um Preisabsprachen handele.

Sowohl Daimler als auch Volkswagen hatten nach Bekanntwerden der Vorwürfe im vergangenen Jahr den Antrag auf Kronzeugenregelung gestellt. BMW blieb dabei außen vor. Der Kronzeuge in Kartellverfahren kann auf den größten Straferlass oder gar Straffreiheit hoffen. Im äußersten Fall können hingegen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden.

/nas/elm/jha

MÜNCHEN/BRÜSSEL/FRANKFURT (dpa-AFX)

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