Lokführergewerkschaft GDL kann Streik vorerst fortsetzen
Die Lokführergewerkschaft GDL kann ihren Mega-Streik bei der Deutschen Bahn vorerst fortsetzen. Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main erklärte den Streik am Donnerstagabend für rechtens und lehnte einen Antrag der Bahn auf eine einstweilige Verfügung ab.
Die GDL zeigte sich erfreut, die Bahn kündigte hingegen an, vor dem Landesarbeitsgericht Hessen Berufung einzulegen.
Die Vorsitzende Richterin Ursula Schmidt sagte zu dem Streik, dieser sei verhältnismäßig und gerechtfertigt. Es sei das Wesen eines Arbeitskampfes, dass es zu großen Beeinträchtigungen kommen könnte. Der Streik bei den Lokführern betrifft seit Mittwoch den Güterverkehr und seit Donnerstag den Personenverkehr. Er soll bis Montagmorgen andauern und wäre damit der längste Streik in der Geschichte der Deutschen Bahn.
Der Chef der Lokführergewerkschaft GDL, Claus Weselsky, begrüßte das Urteil. Es habe den Lokführern "in allen Punkten" Recht gegeben. Schon vor der Verhandlung hatte sich der GDL-Chef "zuversichtlich" gezeigt. Die Bahn hingegen rechnete selbst nicht unbedingt mit einem Erfolg. Die Richter hätten in der Vergangenheit zumeist gegen die Arbeitgeber entschieden, erklärte der Konzern.
Nach dem Urteil hieß es am Donnerstagabend, die Deutsche Bahn sehe sich "in der Pflicht, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil einzulegen". Der Konzern bedauerte zudem, dass es nicht gelungen sei, das Urteil im Vorfeld mit einem Vergleich abzuwenden, den das Arbeitsgericht vorgelegt hatte. Der Vorschlag der Richterin hätte "wesentlich zur Befriedung des Tarifkonflikts beigetragen", erklärte die Bahn.
Richterin Schmidt hatte versucht, die Konfliktparteien zu neuen Gesprächen zu bewegen und einen Vergleichsvorschlag für ein Schlichtungsverfahren vorgelegt. Während die Bahn dem Vorschlag zustimmte, lehnte die GDL ihn ab. Der Kompromiss klammerte den Knackpunkt des Tarifstreits, die Tarifpluralität, explizit aus, was die GDL-Vertreter nicht akzeptieren. Sie wollten ausdrücklich festgeschrieben haben, dass bei der Bahn mehrere unterschiedliche Tarifverträge möglich sein könnten. Bahn-Anwalt Thomas Ubber lehnte die Modifikation ab, weshalb der Vergleich nicht zustande kam.
DB-Personalvorstand Ulrich Weber erklärte dazu, der Vorschlag des Gerichts sei "klug" gewesen. "Niemand hätte Zugeständnisse machen müssen." Der Bahn zufolge sah der Vergleich unter anderem eine Streikpause bis zum 17. November vor, um bis dahin neue Gespräche zu ermöglichen.
Die GDL fordert für die Lokführer mehr Lohn und kürzere Wochenarbeitszeiten, es geht ihr aber vor allem auch darum, für das gesamte Zugpersonal verhandeln zu dürfen, nicht mehr nur für die Lokführer. Sie konkurriert dabei mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG).
Unterdessen schwindet das Verständnis in der Bevölkerung für den Streik. In einer am Donnerstagabend veröffentlichten Umfrage des ARD-Deutschlandtrends erklärten 51 Prozent der Befragten, sie hätten kein Verständnis für einen weiteren Arbeitskampf. Dies waren zehn Prozentpunkte mehr als Anfang Oktober. Befragt worden waren am Montag und Dienstag rund 1000 Deutsche ab 18 Jahren. 46 Prozent sagten, sie hätten Verständnis für den Ausstand der Lokführer; im Oktober war es noch eine Mehrheit von 54 Prozent gewesen.
Dow Jones Newswires, November 07, 2014
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Bildquellen: Deutsche Bahn