Börse Frankfurt: DAX im Dienstagshandel niedriger
Nach schwächerem Wochenauftakt zeichnet sich am Dienstag auch eine Abwärtsbewegung im Leitindex ab.
Beim DAX waren zum Sitzungsstart des Dienstags an der Frankfurter Börse Pluszeichen auszumachen. Danach ging es leicht nach unten, sodass schlussendlich ein Abschlag von 0,26 Prozent auf 16.039,17 Zähler an der Kurstafel stand.
Zum Abschluss des ersten Halbjahrs hatte sich der DAX wieder in Richtung Rekordhoch von Mitte Juni bei 16.427 Punkten aufgemacht, am Montag zum Start in den Juli aber an Schwung verloren.
Vorgaben fürs Frankfurter Parkett
In den USA findet wegen des Nationalfeiertags "Independence Day" am Dienstag kein Handel statt. Am Montag gab es in einer verkürzten Sitzung kaum Veränderung. Auch in Asien zeichnete sich kein klarer Trend ab. In Japan kam es nahe dem jüngsten Hoch seit 1990 im Nikkei zu Gewinnmitnahmen. Dagegen kletterten Halbleiterwerte in China.
Konjunkturdaten im Anlegerfokus
Das Statistische Bundesamt veröffentlichte unterdessen die Daten zum deutschen Außenhandel im Mai. Die deutschen Exporte sind dabei wegen der sinkenden Nachfrage aus der EU und den USA überraschend gefallen. Sie sanken um 0,1 Prozent im Vergleich zum Vormonat auf 130,5 Milliarden Euro. Von Reuters befragte Ökonomen hatten hingegen mit einem Wachstum von 0,3 Prozent gerechnet. Die Importe legten dagegen um 1,7 Prozent auf 116,1 Milliarden Euro zu.
"Nachlassende Impulse aus den USA fallen besonders ins Gewicht", kommentierte der Chefvolkswirt der Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank AG, Alexander Krüger, die negative Entwicklung bei den Ausfuhren. "Stand jetzt wird der Exportsektor ein weiteres Quartalsminus einfahren."
Die Ausfuhren in die EU-Staaten sanken im Mai um 1,5 Prozent zum Vormonat auf 70,3 Milliarden Euro. Abnehmerland Nummer eins blieben die USA: Dorthin wurden Waren im Wert von 12,7 Milliarden Euro verkauft, ein Rückgang von 3,6 Prozent.
EuGH nimmt Wettbewerb unter die Lupe
Bei den Unternehmen entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob Kartellbehörden bei ihren Wettbewerbsprüfungen auch die Einhaltung der Datenschutzvorschriften untersuchen dürfen. Das Bundeskartellamt hatte 2019 entschieden, dass Facebook seine Marktmacht missbrauchte, indem es bestimmte Daten von Nutzern ohne deren ausdrückliche Zustimmung sammelte. Die Facebook-Muttergesellschaft Meta geht gegen diese Entscheidung juristisch vor und argumentiert, die Behörde überschreite ihre Kompetenzen und missachte die Zuständigkeit der irischen Datenschutzbehörde.
Redaktion finanzen.net / Reuters / dpa-AFX
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