Körperschaftsteuerrecht

Bundestag beschließt Reform der Unternehmenssteuer

21.05.21 13:13 Uhr

Bundestag beschließt Reform der Unternehmenssteuer | finanzen.net

Der Bundestag hat den von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf für eine Unternehmenssteuerreform beschlossen.

Kern des Gesetzes zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Wie Bundestagsvizepräsdentin Claudia Roth (Grüne) bekanntgab, stimmten SPD und Union für den Entwurf, dagegen votierten Linke und Grüne. AfD und FDP enthielten sich.

Dies sei "ein lang gehegter Wunsch der Wirtschaft, aber auch von vielen Steuerfachleuten", erklärte der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler in der Debatte im Bundestag. Es handele sich um einen "klugen Vorschlag", hob er hervor: "Wir werden es schaffen, diese Option zu schaffen, ohne dass es einen zivilrechtlichen Formwechsel gibt."

Optierende Personengesellschaften sollen so die im Unternehmen verbleibenden Gewinne reinvestieren können. Die Opposition übte aber Kritik. Grünen-Finanzsprecherin Lisa Paus sprach von einem "Steuergestaltungsmonstrum", Linke-Finanzexperte Jörg Cezanne nannte die Regelung "wirklich ärgerlich".

Mit dem Gesetz wird auch die Investitionsfrist bei der Übertragung stiller Reserven um ein Jahr verlängert. Bisher muss der Gewinn aus der Veräußerung eines im Betriebsvermögen gehaltenen Gebäudes innerhalb von vier Jahren reinvestiert werden, um die stillen Reserven nicht aufzudecken. Künftig sollen zudem Verschmelzungen sowie Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich sein. Dies ging bisher nur im EU/EWR-Raum. Auch sollen Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen als Betriebsausgabe abgezogen werden können. Bisher gibt es ein Abzugsverbot.

Güntzler monierte allerdings, dass es mit dem Koalitionspartner SPD nicht gelungen sei, Verbesserungen bei der Begünstigung nicht entnommener Gewinne zu beschließen, der sogenannten Thesaurierungsbegünstigung. "Da hätten wir uns als Union vorstellen können, das noch ein wenig zu verbessern", sagte er. Die Wirtschaft hatte einen solchen Schritt zuvor angemahnt.

BERLIN (Dow Jones)

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