Vita 34: Werden vom Urteil profitieren
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass aus menschlichen Embryos gewonnene Stammzellen nicht patentiert werden dürfen. Eberhard Lampeter, Vorstandschef von Vita 34, über die Folgen für die Biotechbranche.
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von Jens Caster, Euro am Sonntag
Die kommerzielle Nutzung ungeborenen Lebens sei nicht mit der Menschenwürde vereinbar und daher sittenwidrig, urteilten die Richter. €uro am Sonntag sprach mit Eberhard Lampeter, Gründer und Vorstandschef von Vita 34, ob das Urteil Folgen für das Unternehmen hat.
Euro am Sonntag: Herr Lampeter, das Patentierungsverbot in Europa hat die Branche aufgeschreckt. Inwieweit ist Ihr Geschäft betroffen?
Eberhard Lampeter: Kurzfristig gar nicht. Mittel- bis langfristig werden wir profitieren.
Das müssen Sie erklären.
Wir gewinnen so genannte adulte Stammzellen aus Nabelschnurblut, also nachdem ein Kind zur Welt gekommen ist, nicht aus Embryos. Wenn embryonale Stammzellen nicht mehr patentiert werden dürfen, wird sich die anwendungsorientierte Forschung künftig auf adulte Stammzellen konzentrieren.
Das Verbot gilt aber nur für Europa, nicht in den USA und Asien, wo der Großteil der Forschungsaktivitäten stattfindet. Werden sich die Amerikaner davon überhaupt beeindrucken lassen?
Ganz sicher, denn für die kommerzielle Verwertung solcher sehr teuren Entwicklungen ist weltweiter Patentschutz nötig. Wenn in Europa eine Technologie nicht patentierbar ist, bricht der Markt quasi weg. Die Investionen und Entwicklungsanstrengungen werden sich also auf Methoden mit adulten Stammzellen wie Nabelschnurblut-Stammzellen konzentrieren, denn damit werden sich viele Ziele der Stammzellmedizin erreichen und am Ende auch patentieren lassen.
Die USA und Asien sind Riesenmärkte. Wen juckt da das kleine Europa?
Nach wie vor ist Europa mit rund 30% nach den USA der zweit wichtigste Pharmamarkt der Welt.
Dann ist das Urteil der Todesstoß für die embryonale Stammzellenforschung?

Was ist mit adulten Stammzellen heutzutage möglich?
Sie machen die individualisierte Zelltherapie möglich. Das Geschäftsmodell von Vita 34 besteht ja darin, Nabelschnurblut bei Geburt fachgerecht einzulagern, damit die Stammzellen auch nach vielen Jahren für individuelle Zelltherapien zur Verfügung stehen. Sie sind biologisch jung und unbelastet. Und sie werden vom eigenen Körper nicht abgestoßen.
Konkret: Gegen welche Krankheiten werden die Stammzellen eingesetzt?
Bleiben wir beim Nabelschnurblut. Wenn es die Eltern für ihr Kind einlagern lassen, steht es diesem selbst und eventuell auch Familienangehörigen zur Verfügung. Die etablierten Anwendungen sind die klassischen Blutstammzell-Transplantationen, die vor allem bei Geschwistern erfolgen. Drei der bei Vita 34 eingelagerten Nabelschnurblute wurden erfolgreich für Geschwister eingesetzt, die an Leukämie, Knochenmarksversagen und an einer genetisch bedingten Blutbildungstörung erkrankt waren, eines für das Kind selbst. Dreizehn weitere Vita-34-Nabelschnurblute wurden bei den Kindern selbst für regenerative Zwecke eingesetzt. Hier laufen klinische Studien zum Einsatz des eigenen Nabelschnurblutes beim Typ-1-Diabetes und bei frühkindlichen Hirnschäden. Für beide Erkrankungen gab es bisher noch keine effektive Behandlungsmöglichkeit. Die Einsatzperspektiven von eigenen Nabelschnurblutstammzellen in der regenerativen Medizin gehen nach meiner Einschätzung jedoch noch weit darüber hinaus...
UWie haben die Therapien angeschlagen?
In allen Fällen erwies sich die klinische Anwendung der Nabelschnurblutstammzellen von Vita 34 als sicher. Es gab keinen einzigen Zwischenfall. Einige der Kinder gelten heute als geheilt. Bei denjenigen, die im Rahmen der noch laufenden Studie behandelt wurden, müssen wir natürlich das Endergebnis der Studie abwarten. Die Zwischenergebnisse bei vergleichbaren internationalen Studien stimmen mich jedoch sehr optimistisch.
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Der Hebel muss zwischen 2 und 20 liegen
Name | Hebel | KO | Emittent |
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Bildquellen: Vita 34
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