Hier stimmt was nicht!

Pironet und Cancom: Kein Schutz für Kleinanleger

aktualisiert 30.09.14 19:12 Uhr

Pironet und Cancom: Kein Schutz für Kleinanleger | finanzen.net

Der Gesetzgeber hat bei Übernahmen umfangreiche Schutzmaßnahmen für Anleger festgelegt. Das Überschreiten der 30-Prozent-Hürde beispielsweise erzwingt ein Angebot mit einer festgelegten ­Untergrenze.

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von Jörg Lang, Euro am Sonntag

Die nächste Hürde liegt bei 75 Prozent. Ab diesem Anteil kann der Käufer einen Gewinnabführungsvertrag mit dem gekauften Unternehmen schließen. Die freien Aktionäre sind hier geschützt, da ihnen in diesem Fall eine Abfindung oder eine Garantiedividende geboten werden muss. Deren Höhe bemisst sich an einem von einem Wirtschaftsprüfer erstellten Gutachten. Ist der Preis zu niedrig, kann sich der Aktionär mit juristischen Mitteln wehren, in vielen Fällen sogar mit Erfolg. Ein stimmiges Konzept. Nun haben sich die Regeln verändert. Der Bundesgerichtshof urteilte im vergangenen Jahr, dass Unternehmen oder Großaktionäre bei der Kündigung der Börsennotiz keine Abfindung zahlen müssen. Auch ein Beschluss der Hauptversammlung sei nicht nötig. Da muss sich der Gesetzgeber fragen, ob seine Regeln zu Übernahmen hier nicht ausgehebelt werden.

Nehmen wir Pironet NDH. Der IT-Dienstleister wurde vom TecDAX-Unternehmen Cancom übernommen. Das freiwillige Angebot betrug 4,80 Euro pro Aktie, bewertete Pironet mit 70 Millionen Euro. Aktuell hält Cancom 75 Prozent der Anteile, wäre also in der Lage, einen Gewinn­abführungsvertrag zu beschließen. Allerdings käme ein Wirtschaftsprüfer wohl zu dem Schluss, dass das Unternehmen viel mehr wert sein könnte. Diese Vermutung beruht auf den Zahlen zum ersten Halbjahr, die Piro­net im August veröffentlicht hat. Die Geschäfte in der Cloud laufen glänzend. Das Unternehmen verdiente dort ein Betriebsergebnis von 2,8 Millionen Euro. Es ist keine gewagte Prognose, dass Pironet im laufenden Jahr bei Cloud-Lösungen mehr als 5,5, vielleicht sogar mehr als sechs Millionen Euro verdienen kann. Ein Wirtschaftsprüfer würde diesen Bereich mit mehr als 60 Millionen Euro ansetzen. Nun hat Pironet auch noch ein dickes Bankkonto in Höhe von 20 Millionen Euro. Und schließlich ist da noch die Abteilung, die sich mit Content-Management befasst. Sie erwirtschaftet vor Abschreibungen auch Gewinne. Selbst wenn der Bereich bei einer Bewertung sehr vorsichtig auf zehn Millionen Euro taxiert würde, müsste der Abfindungspreis bei mindestens 90 Millionen Euro oder 6,16 Euro pro Aktie liegen.

Nun hat Pironet - sicherlich nicht gegen den ­Widerstand des Großaktionärs - gemeldet, dass man den Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Börsenhandel beantragen wird. Kein HV-Beschluss, kein Angebot. Nach erfolgter Kündigung kann der Wert nach sechs Monaten von der Börse genommen werden. Nun müssen einige Anleger schnell verkaufen, weil sie, wie etwa Fonds, keine unnotierten Werte besitzen dürfen. Geschädigt werden die Fondssparer. Wer wird die Aktien preiswert einsammeln und sich einen Teil der höheren Abfindung sparen?

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Bildquellen: Gunnar Pippel / Shutterstock.com, Lichtmeister / Shutterstock.com

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