Herrenwaschgel

BGH-Prüfung: Mogelpackung von L'Oreal auch im Online-Vertrieb?

18.04.24 14:12 Uhr

L'Oreal-Aktie: Mogelpackung auch im Online-Vertrieb - BGH prüft | finanzen.net

Der Bundesgerichtshof hat sich am Donnerstag mit der Frage beschäftigt, ob eine Mogelpackung auch dann gegen geltendes Recht verstößt, wenn sie online verkauft wird.

Werte in diesem Artikel

In dem konkreten Fall hatte der Kosmetik- und Körperpflegehersteller L'Oreal auf seiner Internetseite ein Herrenwaschgel mit einem Bild von der auf dem Verschlussdeckel stehenden Tube beworben, die allerdings nur bis Ende des transparenten Teils der Tube mit Waschgel gefüllt ist. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg meint, die Werbung suggeriere eine nahezu vollständige Befüllung der Tube und sei damit unlauter. Wann der Senat ein Urteil verkündet, war zunächst unklar.

Die Klage der Verbraucherzentrale hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stellte zwar fest, dass die Verpackung nur zu knapp zwei Drittel gefüllt ist und damit eine Mogelpackung wäre, wenn sie im Ladenregal stünde. In diesem Fall sei dem Verbraucher die konkrete Größe der Verpackung beim Kauf im Internet aber nicht einsehbar gewesen. Es fehle daher die Spürbarkeit eines Verstoßes.

Der BGH verstand die Begründung des Berufungsgerichts so, dass der Verbraucher online ohnehin nicht sehe, wie groß oder klein eine Verpackung ist, und sich daher an der Milliliter-Angabe orientiere. Da diese Angabe korrekt war, könne nach Einschätzung des OLG auch keine Täuschung vorliegen. Der Vorsitzende Richter deutete zu Beginn der Verhandlung an, dass der Senat diese Beurteilung nach erster Einschätzung womöglich nicht teilt.

Auch die Anwältin der Verbraucherzentrale betonte, es mache keinen Unterschied, ob eine Täuschung über die Befüllung der Tube im Internet oder im Laden stattfinde. Entscheidend sei, dass die Verpackung verschleiere, dass sie nur zum Teil gefüllt ist. Die Gegenseite argumentierte, es gehe in dem Fall nicht um die Verpackung, sondern eine Abbildung der Verpackung. Das Mess- und Eichgesetz, das die Herstellung und den Verkauf von Verpackungen verbietet, die mehr Inhalt suggerieren, als drin ist, ziele nicht auf Werbung ab. Dass die Tube im Regal irreführend wäre, sei zudem reine Vermutung und stimme nach Ansicht von L'Oreal nicht.

/jml/DP/stw

KARLSRUHE (dpa-AFX)

Ausgewählte Hebelprodukte auf LOréal

Mit Knock-outs können spekulative Anleger überproportional an Kursbewegungen partizipieren. Wählen Sie einfach den gewünschten Hebel und wir zeigen Ihnen passende Open-End Produkte auf LOréal

NameHebelKOEmittent
NameHebelKOEmittent
Wer­bung

Bildquellen: Arseniy Krasnevsky / Shutterstock.com

Nachrichten zu L'Oréal S.A. (L'Oreal, L Oreal)

Analysen zu L'Oréal S.A. (L'Oreal, L Oreal)

DatumRatingAnalyst
19.12.2024LOréal SellDeutsche Bank AG
09.12.2024LOréal UnderweightJP Morgan Chase & Co.
06.12.2024LOréal NeutralUBS AG
06.12.2024LOréal SellDeutsche Bank AG
05.12.2024LOréal Sector PerformRBC Capital Markets
DatumRatingAnalyst
24.10.2024LOréal BuyJoh. Berenberg, Gossler & Co. KG (Berenberg Bank)
23.10.2024LOréal OutperformBernstein Research
10.10.2024LOréal OutperformBernstein Research
21.08.2024LOréal OutperformBernstein Research
07.08.2024LOréal KaufenDZ BANK
DatumRatingAnalyst
06.12.2024LOréal NeutralUBS AG
05.12.2024LOréal Sector PerformRBC Capital Markets
03.12.2024LOréal NeutralUBS AG
07.11.2024LOréal NeutralUBS AG
01.11.2024LOréal Sector PerformRBC Capital Markets
DatumRatingAnalyst
19.12.2024LOréal SellDeutsche Bank AG
09.12.2024LOréal UnderweightJP Morgan Chase & Co.
06.12.2024LOréal SellDeutsche Bank AG
04.12.2024LOréal UnderweightJP Morgan Chase & Co.
29.11.2024LOréal SellDeutsche Bank AG

Um die Übersicht zu verbessern, haben Sie die Möglichkeit, die Analysen für L'Oréal S.A. (L'Oreal, L Oreal) nach folgenden Kriterien zu filtern.

Alle: Alle Empfehlungen

Buy: Kaufempfehlungen wie z.B. "kaufen" oder "buy"
Hold: Halten-Empfehlungen wie z.B. "halten" oder "neutral"
Sell: Verkaufsempfehlungn wie z.B. "verkaufen" oder "reduce"