GAZPROM-Aktie und Co: "Wandeln, sonst droht Verlust"
Russland-Aktien » Anwältin Magali Kolleck-Feser spricht im Interview mit €uro am Sonntag über neue Regeln für GAZPROM und Co.
von Wolfgang Ehrensberger, €uro am Sonntag
€uro am Sonntag: Russische Aktien
wie GAZPROM oder LUKOIL galten lange als attraktiv, Investments waren über sogenannte Hinterlegungsscheine (ADR) möglich. Das hat Russland nun per Gesetz unterbunden. Was kommt auf deutsche Anleger zu, die in solchen ADRs investiert sind?
Magali Kolleck-Feser: Aufgrund des russischen Gesetzes müssen Anleger ihre Hinterlegungsscheine in Stammaktien umwandeln lassen. Das ist jedoch mit großen Herausforderungen verbunden. Betroffenen Anlegern droht im schlimmsten Fall der Totalverlust ihres Investments.
Wie können Anleger ihr Investment retten?
Dank eines neuen Gesetzes der Duma ist es bis Oktober möglich, Hinterlegungsscheine ohne Beteiligung des eigenen Kreditinstituts in Aktien umzuwandeln. Bis zum 31.7. besteht zudem die Option, ADRs über den eigenen Broker umwandeln zu lassen. Zuvor wurde dieser Prozess von der europäischen Verwahrstelle für Hinterlegungsscheine blockiert. Die Herausforderung: In beiden Fällen muss zuvor ein Depot eröffnet werden, auf dem russische Aktien gehandelt werden können.
Welche Fristen müssen Anleger beachten?
Die ADR-Programme verschiedener Unternehmen laufen zu unterschiedlichen Zeitpunkten aus. Teilweise enden diese Programme bereits im August. Darüber hinaus leitet die europäische Verwahrstelle für Hinterlegungsscheine den Umtausch vorerst nur bis zum 31. Juli ein. Bis 12. Oktober ist die Umwandlung ohne Beteiligung europäischer Institutionen möglich.
Was passiert, wenn Anleger überhaupt nichts machen?
Werden ADR nicht rechtzeitig umgewandelt, wird die jeweilige Hinterlegungsbank versuchen, die hinterlegten Aktien für den Anleger zu verkaufen. Allerdings ist unklar, ob und wie dies in Zukunft überhaupt möglich sein wird.
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