Aktienrecht: Gazprom-ADRs: Was müssen Anleger jetzt beachten?
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von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Lange vor den kriegerischen Aktivitäten Russlands habe ich in Gazprom investiert. Beim weltgrößten Erdgasförderunternehmen gibt es für mich auch in puncto Steuern und Recht Ärger: Bei der Dividende wurde neben den Ertragssteuern eine "ADR-Gebühr" einbehalten, die meine Depotbank an mich weitergeben und zudem darauf auch Umsatzsteuer erhoben hat. Ist dies zulässig? Noch dazu soll bei russischen ADRs ein Zwangsumtausch erfolgen. Gibt es da Handlungsbedarf?
€uro am sonntag Nach herrschender Meinung fällt auf ADRs (American Depository Receipts) - also von Banken ausgestellte Zertifikate, die Anteile an einer ausländischen Aktie auf zwei oder mehr globalen Märkten repräsentieren - keine Umsatzsteuer an. Denn diese Wertpapierart ist steuerlich wie Aktien zu behandeln. Im Umsatzsteuerrecht sind Handelsaktivitäten im Wertpapiergeschäft grundsätzlich steuerbefreit. Anders verhält es sich nur, falls es sich um Entgelte für die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere handeln sollte.
Aufgrund des russischen Gesetzes Nr. 114-FZ vom 16.4.2022 sind Emittenten verpflichtet, ihre ADR-Programme zu beenden. Die Verwahrstellen Euroclear und Clearstream haben Konten bei Russlands National Settlement Depository blockiert und mit Beschränkungen belegt. "Einen einfachen Austausch in der Form, dass die hinterlegten Aktien an die Stelle der DRs treten, kann es daher nicht geben", erklärt Anja Richter, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht in Stuttgart. Ebenso dürfte es aufgrund der Sanktionen kaum möglich sein, den Umtausch über einen Broker als Treuhänder abzuwickeln, der die DRs (Berechtigungsscheine) für seinen Kunden zurückgibt und die hinterlegten Aktien annimmt. "Anleger können nur dann die zugrunde liegenden Aktien erhalten, wenn Sie ein Depot bei einem Broker mit Zugang zu einer russischen Verwahrstelle haben", sagt Richter.
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