Verlustverrechnung: Steueränderung auf der Kippe
Union und SPD konnten sich bisher nicht über das Jahressteuergesetz 2020 einigen. Gestritten wird dabei auch über eine für viele Anleger brisante Änderung.
von Stefan Rullkötter, €uro am Sonntag
Ab dem kommenden Jahr sollen mit Aktien, Anleihen und Zertifikaten erlittene Totalverluste nur noch bis zur Höhe von 10.000 Euro jährlich mit Gewinnen verrechenbar sein. Gleiches soll ab 2021 für Miese aus Termingeschäften gelten. Zudem könnten Anleger Verluste aus dem Verfall von Optionen künftig nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgleichen.
Der Finanzausschuss des Bundesrats hat im Oktober auf die von Bundesfinanzminister Olaf Scholz durchgesetzte Änderung der Verlustverrechnung reagiert und sich in seiner Stellungnahme zum Jahressteuergesetz dafür ausgesprochen, Derivate wie CFDs "nicht zu diskriminieren". Demnach könnte auch wegen des Gegenwinds im Bundesrat die neue Verlustverrechnung noch gekippt werden. Möglicherweise wird es zu einer Last-Minute-Entscheidung kommen: Die letzte Sitzung des Bundesrats ist dieses Jahr auf den 18. Dezember terminiert.
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