Schlussplädoyer im Fresenius-Akorn-Prozess am 23. August
In der Hängepartie um die von Fresenius abgesagte Übernahme des US-Generikaherstellers Akorn, die mittlerweile vor Gericht gelandet ist, zeichnet sich womöglich ein Ende ab.
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Am 23. August 2018 findet vor dem zuständigen Court of Chancery im US-Bundesstaat Delaware die abschließende Anhörung statt, wie aus der Präsentation zur Analystentelefonkonferenz zu den Zweitquartalsergebnissen hervorgeht. Danach sei innerhalb von 90 Tagen mit einem Urteil zu rechnen, gegen das jedoch vor dem Delaware Supreme Court Berufung möglich sei, heißt es in der Präsentation weiter.
Das ehemalige Übernahmeziel Akorn will auf juristischem Wege einen Vollzug der Übernahme durch Fresenius durchsetzen. Die entsprechende Verhandlung am Delaware Chancery Court fand vom 9. bis zum 13. Juli statt.
Eigentlich hatte Fresenius mit Akorn große Pläne. Mit dem Zukauf sollte die auf Infusionsprodukte und klinische Ernährung spezialisierte Sparte Kabi gestärkt und neue Vertriebswege in den USA erschlossen werden. Doch dann sah sich Fresenius durch anonyme Hinweise veranlasst, eine unabhängige Untersuchung wegen mutmaßlicher Verstöße seitens Akorn gegen FDA-Vorgaben einzuleiten. Diese Untersuchungen lieferten laut Fresenius Belege für entsprechendes Fehlverhalten bei Akorn. In Anbetracht dessen sah sich der Gesundheitskonzern gezwungen, die geplante Übernahme, die mit 4,75 Milliarden US-Dollar die bislang zweitgrößte der Unternehmensgeschichte geworden wäre, zu den Akten zu legen.
Akorn wiederum war damit nicht einverstanden und klagte umgehend auf Vollzug der Übernahme. Akorn argumentierte damals, dass Fresenius zum Vollzug der Übernahme verpflichtet sei, weil alle Vollzugsvoraussetzungen der Übernahmevereinbarung mit Ausnahme der Freigabe durch die US-Fusionskontrollbehörde FTC erfüllt seien. Die Untersuchung habe nichts zutage gefördert, was sich materiell belastend auf das Geschäft von Akorn auswirken würde. Es gebe somit keine Basis für die Beendigung der Transaktion. Im übrigen sei die Untersuchung keine Vollzugsbedingung für den Deal, so Akorn.
Fresenius sieht mehrere Vollzugsbedingungen nicht erfüllt
Fresenius wiederum führt ins Feld, dass der Konzern gleich mehrere Vollzugsbedingungen als nicht erfüllt ansieht, darunter die sogenannte Richtigkeit der Zusicherung ("representations and warranties"), die auch all das berührt, was nicht im Rahmen der Due Diligence bei einem Wettbewerber geprüft werden kann. Bei Akorn betrifft dies beispielsweise die Medikamenten-Forschung und -Entwicklung. Zudem hatte sich Akorn vertraglich verpflichtet, Fresenius angemessenen Zugang zu Informationen zu gewähren, und sein Geschäft nach Unterzeichnung der Übernahmevereinbarung ordentlich weiterzuführen. Beides sieht Fresenius als nicht gegeben an.
Die Absage der geplanten Akquisition von Akorn sei im besten Interesse der Aktionäre, hatte Konzernchef Stefan Sturm das Vorgehen des Bad Homburger DAX-Konzerns bereits während der Telefonkonferenz für Analysten zu den Erstquartalszahlen verteidigt. Die Untersuchungen hätten aufgedeckt, dass Akorn wiederholt und bewusst gegen FDA-Vorgaben zur Datenintegrität verstoßen habe. Fresenius sei bereit gewesen, Akorn Gelegenheit zu geben, die eigene Prüfung abzuschließen und Fresenius zusätzliche Informationen bereitzustellen. Dass Akorn dieses Angebot abgelehnt habe, spreche in seinen Augen Bände.
Anders als von Akorn behauptet, habe die Absage der Übernahme auch nicht das Geringste mit der schlechten operativen Performance von Akorn seit Unterzeichnung der Übernahmevereinbarung zu tun, sondern einzig und allein mit den aufgedeckten Verstößen, versicherte der Fresenius-Chef damals. Die Probleme bei Akorn seien eben nicht nur einfach operativer Natur, sondern würden den Kern des Unternehmens betreffen und seien derart schwerwiegend, dass es Jahre dauern würde, sie aus der Welt zu schaffen, führte Sturm weiter aus. Und eben dazu ist Fresenius - auch um des eigenen Rufes Willen - offenbar nicht bereit.
FRANKFURT (Dow Jones)
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Bildquellen: Fresenius
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