Corona-Folgen

Porsche-Aktie trotzdem fester: Renditeziel wird in diesem Jahr verpasst - BGH lässt Anleger-Musterklage zu Dieselgate zu

15.07.20 17:51 Uhr

Porsche-Aktie trotzdem fester: Renditeziel wird in diesem Jahr verpasst  - BGH lässt Anleger-Musterklage zu Dieselgate zu | finanzen.net

Der Sportwagenhersteller Porsche wird coronabedingt in diesem Jahr sein gewohntes Renditeziel von 15 Prozent verpassen.

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"Wir haben immer gesagt, dass 15 Prozent Umsatzrendite ein ehrgeiziger Maßstab sind. In den vergangenen Jahren lagen wir darüber. In diesem Jahr sind die 15 Prozent durch die Corona-Effekte nicht möglich, das ist heute schon klar", sagte Porsche-Vorstandschef Oliver Blume dem Handelsblatt. Porsche bleibe allerdings bei seinem Anspruch, das gesteckte Renditeziel schnell wieder zu erreichen. "Wir haben umfangreich an unserer Kostenstruktur gearbeitet und darüber unseren Breakeven weiter verbessert."

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Außerdem helfe es, dass die Volkswagen-Tochter ihre Produktion zügig wieder hochfahren konnte. "Die lange Produktionsunterbrechung versuchen wir nun aufzuholen. Unsere Fabriken arbeiten wieder mit Vollgas", sagte der Porsche-Chef.

Neue Fahrzeugmodelle sind nicht gestrichen worden. "Von Beginn an war es unser Ziel, keine Modelle zu streichen. Wir haben stattdessen überlegt, was sich vielleicht zeitlich etwas strecken lässt. Also die Schrittfolge zu ändern. Es wird einige Anpassungen geben, die am Markt aber nicht sonderlich spürbar sein werden", ergänzte Blume.

BGH lässt Anleger-Musterklage zu Dieselgate gegen Porsche SE zu

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aufgehoben und damit den Weg für ein separates Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE in Stuttgart frei gemacht.

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In einer Pressemitteilung des BGH vom Mittwoch in der Beschlussache vom 16. Juni 2020 (II ZB 10/19) erklärte das Gericht, dass das beim Oberlandesgericht Braunschweig anhängige Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Volkswagen AG zur Verletzung von Publizitätspflichten im Zusammenhang des sogenannten Dieselskandals einem weiteren Kapitalanleger-Musterverfahren beim Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Porsche SE nicht entgegen steht.

"Der Beschluss stellt einen ersten, hart erkämpften Etappensieg für geschädigte Porsche-Aktionäre dar, welche nach der nunmehr aufgehobenen Entscheidung des OLG Stuttgart eine langwierige Auseinandersetzung mit dem Fahrzeughersteller aus Stuttgart befürchtet hatten", erklärte Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwalts-AG Nieding+Barth, die Entscheidung.

Die Kanzlei hatte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, wonach es zusätzlich zum schon gegen Volkswagen und Porsche laufenden Kapitalanlegermusterverfahren am OLG Braunschweig kein solches Verfahren gegen die Holding geben sollte, beim Bundesgerichtshof angefochten.

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Beim Verfahren gegen die Volkswagen AG und die Porsche Automobil Holding SE vor dem OLG Braunschweig sollen ausschließlich Rechts- und Tatsachenfragen zur Rolle der Volkswagen AG im Dieselskandal geklärt werden. Fragen im Zusammenhang mit der Beteiligung der Porsche Automobil Holding SE am Dieselskandal sind aber nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

"Wir haben von Beginn an die Einleitung eines weiteren Kapitalanlegermusterverfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE in Stuttgart forciert, um zentrale Fragestellungen der unmittelbaren Betroffenheit und der Wissenszurechnung für alle geschädigten Porsche-Aktionäre verbindlich klären zu lassen", sagte Andreas Lang, Rechtsanwalt bei Nieding+Barth. Das Stuttgarter Oberlandesgericht hatte den Musterverfahrensantrag jedoch als unzulässig zurückgewiesen, da es der Auffassung dass zuerst die Fragen im Zusammenhang mit der Beteiligung von Volkswagen AG aus dem Kapitalanlegermusterverfahren in Braunschweig rechtskräftig entschieden werden müsste.

"Geschädigte Porsche-Aktionäre hätten also den Abschluss zweier Kapitalanlegermusterverfahren nacheinander abwarten müssen, bevor sie überhaupt ihre eigene Schadensersatzforderung geltend machen könnten", so Lang weiter. Begründet hat der BGH seine Entscheidung damit, dass das laufende Kapitalanlegermusterverfahren in Braunschweig keine Sperrwirkung für ein Kapitalanlegermusterverfahren gegen Porsche entfaltet.

Bis Handelsende stieg die Porsche-Aktie via XETRA um 1,88 Prozent auf 54,24 Euro.

FRANKFURT (Dow Jones)

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Bildquellen: Bocman1973 / Shutterstock.com, ben smith / Shutterstock.com

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