Chinas will hart gegen Korruption vorgehen: Investmentbanker staatlicher Finanzinstitute müssen Pässe abgeben
Harte Maßnahmen gegen Korruption im Finanzsektor Chinas. Investmentbanker werden verhaftet und ihre Reisefreiheit eingeschränkt.
Nach der Verhaftung von mindestens drei chinesischen Investmentbankern seit August müssen Mitarbeiter staatlicher Finanzinstitute ihre Pässe abgeben.
Außerdem dürfen sie ohne Genehmigung nicht mehr reisen. Das berichtet „Bloomberg“ unter Berufung auf Insider.
Die chinesischen Behörden sind dabei, den heimischen Finanzsektor von Korruption zu säubern.
Chinas Finanzsektor ist ein wichtiger Zweig der Volkswirtschaft. Im Kampf gegen Korruption greift Peking zu drastischen Maßnahmen.
Investmentbanker müssen ihre Pässe abgeben
Wie "Bloomberg" schreibt, wurden seit August mindestens drei hochrangige Investmentbanker in China verhaftet. Einer der Banker sei sogar ins Ausland geflohen, bevor er verhaftet und zurückgebracht wurde. Jetzt reagiert die Regierung mit härteren Maßnahmen.
Staatliche Finanzinstitute würden die Pässe vieler Investmentbanker einziehen, sagten mit der Sache vertraute Personen zu "Bloomberg". Außerdem dürften die Banker nicht ohne Genehmigung reisen und könnten bei Bedarf von den Behörden verhört werden. Die Personen sagten auch, dass die Regierung Börsengänge und Kapitalbeschaffungen blockiere.
Das Portal betont, dass es in China üblich sei, dass Führungskräfte von staatlichen Unternehmen oder Mitglieder der Kommunistischen Partei ihre Ausweispapiere abgeben müssten. Es sei jedoch eher ungewöhnlich, dass eine solche Regelung auch für normale Angestellte gelte.
Weshalb führt China diese Maßnahmen ein?
Laut "Bloomberg" versucht China seit 2021, den Finanzsektor zu säubern. Groß angelegte Ermittlungen hätten seitdem zu zahlreichen Verhaftungen von Mitarbeitern von Banken, Vermögensverwaltern und Versicherungen geführt.
Ziel der Maßnahmen sei es, die Korruption zu bekämpfen. Dafür wende die Regierung drakonische Strafen wie lebenslange Haft oder sogar die Todesstrafe an.
aeh