Bye, bye Börse

Delistings: Ab durch die Hintertür

19.12.14 03:00 Uhr

Weil eine Gesetzesänderung den Rückzug von der Börse ohne Abfindung für freie Aktionäre erlaubt, schleichen sich immer mehr Firmen vom Börsenparkett. Dann drohen hohe Kursverluste. Was Anleger tun können.

von Christian Scheid, Euro am Sonntag

Während der Winter in Deutschland auf sich warten lässt, rollt eine Kältewelle der ganz anderen Art über die Börse hinweg: Immer mehr Firmen kehren dem Parkett per "kaltem Delisting" den Rücken, also ohne den freien Aktionären eine Abfindung zu zahlen. Jüngstes Beispiel ist der Anbieter von Finanzinformationen und Onlinebroker Onvista. Ende November wurde ein Delisting beschlossen: "Hintergrund der Entscheidung ist die hiermit verbundene Möglichkeit, den aus der Börsennotierung der Aktien resultierenden, nicht unerheblichen Kosten- und Verwaltungsaufwand der Gesellschaft zu reduzieren", teilte das Unternehmen mit. "Zudem ergeben sich nach der Einschätzung des Vorstands aus der Börsennotierung - wie sich aus den vergleichsweise geringen Handelsvolumina ableiten lässt - keine bedeutsamen Vorteile mehr für die Gesellschaft und ihre Aktionäre."

Onvista ist kein Einzelfall. Laut der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) wurden in diesem Jahr bereits 15 kalte Delistings umgesetzt, so beispielsweise bei den Aktien von Swarco Traffic Holding, Schlossgartenbau, Biolitec, Magix und Wallstreet:online Capital. Weitere 18 Unternehmen planen in den kommenden Monaten, sich gleichfalls zu delisten (siehe Tabelle unten).

"Grober Eingriff in Aktionärsrechte"
Hintergrund der Delisting-Welle ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Oktober 2013, wonach der Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt auch ohne Beschluss der Hauptversammlung und ohne Kaufangebot durchgeführt werden kann. "Das war ein harter Schlag für den Anlegerschutz in Deutschland. Ein Delisting stellt einen groben Eingriff in die Rechte der Aktionäre dar. Schließlich fällt dadurch die problemlose Handelbarkeit der Aktien ebenso weg wie die transparente Preisbildung", sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler.

Da wundert es nicht, dass die Aktien, bei denen die Einstellung des Handels noch bevorsteht, seit der Ankündigung im Schnitt 16,4 Prozent verloren haben. Auch bei Onvista ließ die Kursreaktion nicht lange auf sich warten. Die Notiz stürzte nach der Meldung um fast 25 Prozent ab. Besonders bitter: Bei der Übernahme von Onvista 2007 zahlte der Boursorama-Konzern 20,60 Euro für einen Aktie. Auf dieser Basis hätten die Franzosen fast 30 Millionen Euro ausgeben müssen, um die übrigen Aktionäre herauszudrängen und die Aktie von der Börse zu nehmen. Zumindest für den Großaktionär ist das Delisting also ein gutes Geschäft.

Letzter Ausweg
Auf der Strecke bleibt, wer den Absprung nicht schafft. Was also tun? Am besten bleibt der Verkauf über die Börse, auch wenn die Kurse wegen der eingeschränkten Liquidität unbefriedigend sein werden. Zudem sollte die erste Verkaufslawine nach der Delisting-Ankündigung abgewartet werden. Oft erholen sich die Notierungen wieder. Ein Extrembeispiel ist Onvista, die Aktie hat ihre Verluste mehr als wettgemacht, da der Kurssturz trotz kommendem Delisting für manchen ein attraktives Einstiegslevel war. Letzter Ausweg nach dem Delisting sind Plattformen wie Valora, die den Handel einiger nicht mehr börsennotierter Wertpapiere anbieten. Transparenz und Liquidität lassen jedoch oft zu wünschen übrig.

Idealerweise gehen Anleger gar nicht erst in die Delisting-Falle. Warnzeichen sind ein dominanter Großaktionär, geringer Streubesitz oder der Wechsel in ein schwächer reguliertes Börsensegment. €uro am Sonntag wird immer wieder warnen, wenn sich ein Unternehmen als Delisting-Kandidat entpuppt.

Tüngler hofft auf den Gesetzgeber, um die Aktionärsrechte wiederherzustellen. "Als Übergang sollten die Börsen ihre Satzungen anpassen, um der bereits rollenden Delisting-Welle Einhalt zu gebieten." Reagiert hat die Börse Düsseldorf: Wer die Notierung dort einstellt, muss weiter einen Hauptversammlungsbeschluss vorweisen und den Aktionären ein Kaufangebot für ihre Anteile machen. Gleiches fordert Tüngler auch von an­deren Börsenplätzen. Andernfalls drohe 2015 eine weitere Welle von Delisting-­Fällen.
Anstehende Delistings deutscher Nebenwerte (pdf)

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