Bundestag beschließt Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung

21.02.14 11:18 Uhr

   Von Christian Grimm

   BERLIN--Nach über zehn Jahren hat der Bundestag die Bestechung von Abgeordneten unter Strafe gestellt. Wer einen Abgeordneten besticht, kann künftig zu 5 Jahren Haft verurteilt werden. Das gleiche Strafmaß gilt auch für Volksvertreter, die sich kaufen lassen. Das Gesetz kommt mit erheblicher Verspätung. Bereits Ende 2003 hatte Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption unterschrieben. Sie besagt, dass die Bestechung von Abgeordneten so zu behandeln ist, wie die Bestechung von Amtsträgern.

   Deutschland befand sich bei fehlenden Regelungen für diese Straftat bisher in unguter Gesellschaft. So gibt es zum Beispiel in Syrien, dem Sudan oder Südkorea keine entsprechenden Verbote. Das Gesetz wurde nahezu einstimmig beschlossen. Von den 593 Abgeordneten votierten 583 dafür.

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   February 21, 2014 05:17 ET (10:17 GMT)

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