Börse Frankfurt-News: Xetra-Gold erreicht neuen Rekordbestand von 232 Tonnen
FRANKFURT (DEUTSCHE-BOERSE AG) - Der Bestand an Europas größtem Gold-Wertpapier mit physischer Hinterlegung ist seit Jahresbeginn um 15,1 Tonnen gewachsen und erreicht damit ein neues Hoch.
28. Mai 2021. FRANKFURT (Deutsche Börse). Der Goldbestand der börsengehandelten Inhaberschuldverschreibung Xetra-Gold (DE000A0S9GB0) ist auf einen neuen Rekordbestand von 232 Tonnen angestiegen. Das ist ein Plus von 15,1 Tonnen im Jahresverlauf. Anfang Januar waren noch 216,9 Tonnen Gold im Zentraltresor für deutsche Wertpapiere eingelagert. Xetra-Gold ist damit das führende physisch hinterlegte Gold-Wertpapier in Europa.
Der Bestand erhöht sich immer dann, wenn Anleger Xetra-Gold-Anteile über die Börse kaufen. Für jeden Anteilschein wird im Zentraltresor genau ein Gramm Gold hinterlegt. Das verwaltete Vermögen von Xetra-Gold beträgt aktuell 11,6 Milliarden Euro.
"Der Goldpreis war durch die gestiegenen Realzinsen in den USA unter Druck geraten. Durch den Anstieg der Inflation und ein attraktives Preisniveau im Vergleich zu anderen Rohstoffen haben Investoren den Sachwert Gold nun wiederentdeckt. Die Nachfrage nach Xetra-Gold hat stark angezogen, sowohl bei institutionellen als auch bei privaten Investoren. Unser Goldbestand hat aktuell einen neuen Rekord von 232 Tonnen erreicht", erklärt Steffen Orben, Geschäftsführer der Deutsche Börse Commodities, der Emittentin von Xetra-Gold.
Xetra-Gold-Anleger haben Anspruch auf die Auslieferung des verbrieften physischen Goldes. Seit der Einführung von Xetra-Gold im Jahr 2007 haben Anleger davon 1.545 Mal Gebrauch gemacht. Dabei wurden insgesamt 6,9 Tonnen Gold ausgeliefert. Mit einem Handelsvolumen von 1,87 Mrd. Euro steht Xetra-Gold auf Platz sechs der am meisten gehandelten Wertpapiere im ETF- und ETP-Segment auf Xetra.
Im September 2015 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr nicht unter die Abgeltungssteuer fallen. Somit sind der Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf steuerlich wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen - also beispielsweise wie Goldbarren oder Goldmünzen.
28. Mai 2021, © Deutsche Börse AG
(Für den Inhalt der Kolumne ist allein Deutsche Börse AG verantwortlich. Die Beiträge sind keine Aufforderung zum Kauf und Verkauf von Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten.)