Auslandsdeutsche sollten sich rasch für Wahl registrieren
WIESBADEN (dpa-AFX) - Wer als Auslandsdeutscher seine Stimme bei der vorgezogenen Bundestagswahl abgeben möchte, sollte sich nach dem Rat der Bundeswahlleitung möglichst rasch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der Antrag könne bereits jetzt bei der Gemeindebehörde gestellt werden, teilte die Pressestelle der Bundeswahlleiterin in Wiesbaden auf Anfrage mit. Als Auslandsdeutsche werden Staatsbürger bezeichnet, die nicht in Deutschland gemeldet sind.
Der Zeitraum für die Briefwahl bei der Neuwahl des Bundestags am 23. Februar 2025 wird wegen der voraussichtlich verkürzten Fristen relativ kurz sein. Für den Versand der Briefwahlunterlagen an Auslandsdeutsche ist in der Regel die Gemeinde zuständig, in der die letzte deutsche Meldeadresse lag. Die ausgefüllten Wahlunterlagen sollten dann möglichst frühzeitig abgeschickt werden, rät die Bundeswahlleitung./löb/DP/he