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30.12.24 10:20 Uhr

APA ots news: MiCAR-Regime voll anwendbar: FMA übernimmt umfassende Aufsicht über Krypto-Markt in Österreich

Ab 30. Dezember wird die EU-Verordnung über Märkte für

Kryptowerte voll anwendbar. Ettl/Müller: "Wildwest-Ära ist

vorbei!"

Wien (APA-ots) - Mit dem heutigen Tag wird die Verordnung der

Europäischen Union über

Märkte für Kryptowerte [1] (MiCAR) voll anwendbar. Österreichs

Finanzmarktaufsicht (FMA) übernimmt damit als zuständige Behörde die

zentrale Rolle bei der umfassenden Regulierung und Beaufsichtigung

des heimischen Kryptomarkts. Dieser neue Rechtsrahmen markiert einen

weiteren Schritt in Richtung mehr Integrität, Transparenz und

Verlässlichkeit in einem bislang stark wachsenden, aber auch vielfach

intransparenten Bereich des Finanzmarkts.

Die MiCAR zielt darauf ab, Kryptowerte und deren Emittenten sowie

Dienstleister in ein umfassend geregeltes Umfeld zu überführen.

Dadurch sollen nicht nur professionelle Marktteilnehmer:innen,

sondern auch Verbraucher:innen von einem höheren Schutzniveau

profitieren. "Wir erwarten von den zukünftigen Beaufsichtigten eine

konsequente Compliance-first-Haltung", erklären dazu FMA-Vorstände

Helmut Ettl und Eduard Müller. "Das heißt, dass Gesetzestreue,

verantwortungsvolles Geschäftsgebaren und der Schutz der Kundinnen

und Kunden zu jeder Zeit im Vordergrund stehen müssen. Die Wildwest-

Ära auf den Kryptomärkten ist vorbei!"

Zwtl.: FMA-Aufsichtsschwerpunkt 2025: Klare Standards, transparente

Verfahren

Ab 2025 legt die FMA einen besonderen Fokus auf die

Zulassungsverfahren für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (

Crypto-Asset Service Provider oder kurz CASP). Anbieter, die

Dienstleistungen wie Verwahrung, Tausch oder Beratung in Bezug auf

Kryptowerte erbringen wollen, müssen nunmehr strenge Kriterien

erfüllen. Dazu zählen ausreichende Eigenmittel, ein robustes

Risikomanagement, angemessene interne Kontrollsysteme sowie

transparente Informationen zu ihren Geschäftsmodellen. Die FMA wird

in diesem Zusammenhang verstärkt darauf achten, dass die

vorgeschriebenen Fit-&-Proper-Anforderungen an Eigentümer:innen,

Geschäftsleiter:innen und sonstige Schlüsselfunktionen konsequent

umgesetzt werden.

Zwtl.: Regulierung von Asset-Referenced Tokens (ART) und E-Money-

Tokens (EMT)

Die MiCAR schafft spezifische Regeln für sogenannte Asset-

Referenced Tokens (ART) und E-Money-Tokens (EMT) sowie deren

Emittenten. Diese Kryptowerte sind in ihrer Wertentwicklung an andere

Vermögenswerte (z. B. Rohstoffe, amtliche Währungen) gekoppelt und

werden umgangssprachlich auch als "Stablecoins" bezeichnet. Sie

sollen künftig klaren Standards in Bezug auf Stabilität und

Verbraucher:innenschutz unterliegen. Sowohl bei EMT, die klassische

Zahlungsmittel nachahmen, jedoch auch bei ART, sind

aufsichtsrechtliche Anforderungen an die Emittenten wie

Kapitalausstattung, Rücktauschrechte sowie strenge

Informationspflichten (Whitepaper) wesentlich. Die FMA erwartet von

den Emittenten die konsequente Einhaltung dieser Vorgaben.

Zwtl.: Whitepaper für sonstige Kryptowerte: Verständliche und

verlässliche Informationen für alle

Eine weitere Anforderung der MiCAR ist die Einführung von

Whitepaper als zentrales Informationsinstrument. Wer Kryptowerte

anbietet, die nicht unter die Kategorien ART oder EMT fallen, ist

verpflichtet, ein klar verständliches Whitepaper vorzulegen. Dieses

soll die wesentlichen Merkmale des Kryptowerts, dessen technische

Grundlagen, wirtschaftliches Konzept, Risikofaktoren sowie Rechte und

Pflichten für Anlegerinnen und Anleger erläutern. Die FMA erwartet,

dass diese Informationen redlich, eindeutig und nicht irreführend

aufbereitet werden.

Zwtl.: Konsequentes Vorgehen gegen unerlaubte Anbieter, Krypto-Betrug

und Geldwäsche

Der Anlagebetrug rund um Kryptowerte stellt ein immer größeres

Problem dar. Mit der neuen Verordnung steigen nicht nur die

Anforderungen an seriöse Marktteilnehmende, auch die Sanktionierung

unerlaubt tätiger Anbieter:innen wird gestärkt und die Transparenz

für Anleger:innen verbessert. Personen oder Unternehmen, die ohne

Bewilligung Kryptowerte-Dienstleistungen erbringen, müssen mit

scharfen Aufsichtsmaßnahmen und Sanktionen rechnen. Im Rahmen des

MiCAR-Regimes wird - u.a. durch den laufenden Austausch mit in- und

ausländischen Aufsichtsbehörden - die Eindämmung von Krypto-Betrug,

unseriösen Geschäftspraktiken sowie Geldwäsche und

Terrorismusfinanzierung weiterhin durch hohe Aufsichtsstandards

sichergestellt.

Zwtl.: Österreichischer Krypto-Markt: Mehr Sicherheit für

Verbraucher:innen

Mit dem Inkrafttreten der MiCAR und der gestärkten Rolle der FMA

als Aufsichtsbehörde sollen Konsumentinnen und Konsumenten am

österreichischen Kryptomarkt künftig auf mehr Sicherheit, Transparenz

und Rechtsklarheit vertrauen können. Die FMA sieht sich dabei als

verlässliche Partnerin für alle Marktteilnehmende, die an einem

fairen, ordnungsgemäßen und kundenorientierten Geschäftsmodell

interessiert sind. "Wir sind überzeugt davon, dass die Einhaltung

sämtlicher aufsichtsrechtlicher Vorgaben ein zentrales

Erfolgskriterium für Anbieterinnen und Anbieter ist", so Ettl und

Müller. "Compliance ist kein Nebenschauplatz, sondern die Basis für

nachhaltiges Vertrauen und langfristige Marktstabilität."

Zwtl.: Ergänzende Anforderungen durch DORA: Verstärkte technische und

operative Resilienz

Parallel zur MiCAR findet auch mit 17. Januar 2025 der Digital

Operational Resilience Act [2] (DORA) der EU Anwendung. Diese

Verordnung zielt darauf ab, die IT-Sicherheit und operative

Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktteilnehmenden erheblich zu

stärken. Für CASP bedeutet dies, dass sie neben den neuen

aufsichtsrechtlichen Vorgaben der MiCAR auch umfassende technische

Sicherheits- und Krisenmanagementkonzepte vorweisen müssen. Die FMA

erwartet von den Unternehmen eine lückenlose Überwachung und

Absicherung ihrer IT-Systeme, regelmäßige Stresstests sowie

eindeutige Notfallpläne, um auch im Fall von Cyberangriffen oder

Systemausfällen handlungsfähig zu bleiben. Durch die parallele

Anwendung von MiCAR und DORA wird der österreichische Kryptomarkt

nicht nur transparenter und vertrauenswürdiger, sondern auch

technologisch sicherer.

Weitere umfassende Informationen zu MiCAR finden Sie auf der FMA-

Website. Verbraucher:innen können sich in der Unternehmensdatenbank

der FMA darüber informieren, ob ein Anbieter konzessioniert ist. Die

FMA-Publikationsreihe für Verbraucher:innen "Reden wir über Geld"

widmete sich bereits dem Thema Trading-Plattformen

[1] Verordnung (EU) 2023/1114, die in Österreich mit dem MiCA-

Verordnung-Vollzugsgesetz umgesetzt wurde.

[2] Verordnung (EU) 2022/2554

Rückfragehinweis:

FMA-Mediensprecher

Boris Gröndahl

Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995

E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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