Virtuelle Hauptversammlung kommt
12.02.22 08:05 Uhr
Das Bundesjustizministerium treibt seine Pläne voran, die virtuelle Hauptversammlung im Aktienrecht zu verankern.
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Demnach sollen den Aktionären die gleichen Rechte eingeräumt werden wie bei herkömmlichen Präsenz-Versammlungen. Vor allem Investoren und Aktionärsschützer hatten sich über die Beschneidung von Rechten beklagt.
Der Entwurf regelt demzufolge insbesondere das Rede- und Nachfragerecht der Aktionäre. Zudem sollen Informations- und Entscheidungsprozesse ins Vorfeld der Treffen verlegt werden. (Redaktion €uro am Sonntag)
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