AKBANK AG: BaFin ordnet Mängelbeseitigung sowie erhöhte Eigenmittelanforderungen an, bestellt Sonderbeauftragten und setzt Geldbußen fest

23.04.25 11:00 Uhr

Die AKBANK AG muss Mängel in der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation unter anderem in der Geldwäscheprävention beseitigen. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung. Darüber hinaus muss das Institut erhöhte Eigenmittelanforderungen einhalten. Zudem hat die BaFin gegen die AKBANK AG Bußgelder in Höhe von insgesamt 432.500 Euro festgesetzt.Weiter zum vollständigen Artikel bei BaFin

Quelle: BaFin

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