Vinkulierte Namensaktie
Die vinkulierte Namensaktie stellt eine Sonderform der gehandelten Namensaktien dar. Der Handel mit dieser Sonderform und die damit verbundene Übertragung vom Verkäufer an den Käufer sind nur mit der Zustimmung des emittierenden Unternehmens möglich. Besonders häufig findet man diese Sonderform bei Kapitalanlagegesellschaften, Versicherungsgesellschaften und Familienunternehmen in Form der Aktiengesellschaft.
Gründe der Vinkulierung
Gesetzliche Bestimmungen führen zur Vinkulierung der ausgegebenen Namensaktie. Dies ist dann der Fall, wenn es sich um nicht vollständig einbezahlte Aktien handelt. Wenn die Satzung der Aktiengesellschaft die Aktionäre zu bestimmten Nebenleistungen verpflichtet, erfolgt ebenfalls eine Vinkulierung der Aktie. Kapitalanlagegesellschaften sind gesetzlich zur Ausgabe von vinkulierten Aktien verpflichtet.