Margin
Wenn Sie sich mit Börsentermingeschäften befassen, dann wird Ihnen relativ schnell der Begriff der "Margin" begegnen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine rückzahlbare bzw. verrechenbare Kaution, die sicherstellen soll, dass alle Vertragspartner im Falle der Ausübung der Optionen auch das Geschäft bezahlen können. Am besten lässt sich die Margin darstellen, wenn wir einmal ein Optionsgeschäft betrachten und dieses Beispiel nutzen, um die einzelnen Verrechnungsvorgänge beispielhaft darzustellen.
Prognose steigender Markt, sie verkaufen einen Put
Wenn Sie fest davon überzeugt sind, dass eine bestimmte Aktie steigen wird, dann können Sie von dieser Kurssteigerung enorm profitieren. Dadurch, dass Sie selbst eine Verkaufsoption herausgeben, die dem Käufer dieser Option die Möglichkeit gibt Ihnen beispielsweise 50 Lufthansa Aktien zu einem Kurs von 9 Euro innerhalb der nächsten 3, 6, 9 oder 12 Monate zu verkaufen. Bleibt die Aktie immer über diesem Wert, so könnten Sie am Ende der Laufzeit den Optionspreis verbuchen. Doch zurück zum Anfang dieses Optionsgeschäfts, zur Eröffnung der Position.
Als Verkäufer der Option eine Sicherheit hinterlegen
Der abrechnende Terminmarkt möchte sichergehen, dass Sie die von Ihnen eingegangene Verpflichtung auch erfüllen könnten. Denn der Markt wäre sehr instabil, wenn Käufer Ihrer Option diese ausüben möchten und Sie dann im schlimmsten Fall nicht zahlungsfähig wären. Deshalb müssen Sie gleich zu Beginn eine Art Kaution, die "Initial Margin" hinterlegen. Diese beträgt beispielsweise 10 oder 20 % des Kontraktwertes.
An den Entwicklungen der nächsten Tage partizipieren
Stellen Sie sich vor, die Lufthansa gibt hervorragende Verkehrszahlen bekannt. Die Aktie steigt und der theoretische Wert des von Ihnen verkauften Puts sinkt. Dann würde die initial margin verbleiben und Ihr Risiko wird jeden Tag geringer, weil sich die Position in Ihre Richtung entwickelt. Stellen Sie sich vor, die Aktie würde plötzlich um 3 Euro fallen! Dann wäre es für den Inhaber der Option vorteilhaft Ihnen die Aktien zum festgelegten Preis von 9 Euro zu übertragen, obwohl der Börsenkurs beispielsweise nur 6 Euro beträgt. Dieses mit der Kursveränderung verbundene Risiko würde dazu führen, dass Ihre anfängliche Kaution um einen prozentualen Satz dieses Risikos erhöht werden würde. Diese Veränderung würde sich dann "Variation Margin" nennen. Wenn die Mindestkaution dann unterschritten werden würde, dann müssten Sie einen Betrag nachschießen. Kommen Sie diesem Aufruf zur Kautionserhöhung (dem "Margin Call") nicht nach, dann wird die Position nach einer Frist zwangsabgerechnet und geschlossen.
Abschlußbuchungen bei Laufzeitende
Jedes Termingeschäft hat einen maximalen Gültigkeitszeitraum. Am letzten Tag (meist einem Freitag bzw. dem dritten Freitag im Monat) verfällt die Option. Hat der Optionsinhaber die Option nicht wahrgenommen - also Ihnen die Aktien nicht zum Festpreis verkauft - bleibt Ihnen der Verkaufspreis als voller Gewinn. Die Kaution wird nach Ablauf freigegeben, da jetzt ja kein Risiko mehr besteht. Die Margin ist also ein sehr gutes Mittel, um die Märkte zu stabilisieren. Wer keine Mittel mehr nachschießen kann, dessen Position wird geschlossen. Somit wird das hohe Risiko bei Optionen zumindest etwas abgefedert.