Agio (Aufgeld)
Das Agio (Aufgeld) ist ein sogenannter Preisaufschlag auf die Ausgabe eines Wertpapieres. Berechnet wird das Agio auf den Nennwert. Man kann das Agio auch als Differenz zwischen den Nennwert einer Aktie und einem höheren Emissionskurs bezeichnen. Es gilt als eine Kapitalrücklage der Aktiengesellschaft und ist somit ein Anteil des Eigenkapitals, welches bereits bilanziert ist.
Im Bankwesen bezeichnet man als Agio auch die Differenz zwischen Kaufpreis und Parität im Sorten- und Devisenhandel. Eine andere Verwendung für den Begriff ist die Überpari-Emission von Aktien. Dabei wird ein Agio erzielt und nach dem HGB in die Kapitalrücklage zurückgeführt.
Auch beim Erwerb eines Fonds wird ein Agio berechnet. Dabei wird dieses allerdings für die Beratung eines Dienstleisters oder aber auch als Vertriebsgebühr berechnet. Ein prozentualer Anteil geht davon an die Bank, den Finanzberater und die Fondsgesellschaft. In diesem Fall ist das Agio unabhängig von der Gesamtsumme berechnet worden. Es richtet sich nach der Fondsgesellschaft und liegt oftmals zwischen vier und fünf Prozent.
Beispiele:
Ein Agio von 10 Prozent bedeutet bei einer Aktie mit einem Nennwert von 2.000 Euro ein Aufschlag von 200 Euro. Dabei werden 2.200 Euro gezahlt, wobei 2.000 Euro in die Aktien als gezeichnetes Kapital gehen und 200 Euro in die Kapitalrücklage.
Eine zweite Verwendung findet das Agio bei der Tilgungspflicht eines Unternehmens für ausgegebene Obligationen. Ein Nennwert von 500.000 Euro zu einem Kurs von 102 Prozent, ergibt ein Agio von 2 Prozent, was 10.000 Euro entspricht.
Steuerliche Behandlung
Da das Agio der Vermögensvermehrung dient, befindet sie sich auf einer gesellschaftlichen Grundlage, die nicht körperschaftssteuerpflichtig ist.