Umlaufvermögen
Als Umlaufvermögen können alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens bezeichnet werden, die in Form von Betriebsprozessen umgesetzt werden können. Das umlaufende Vermögen ist in seiner Höhe variabel und von den Zu- und Abgängen abhängig. Das umlaufende Vermögen befindet sich nur für eine kurze Zeit im Unternehmen, im Gegensatz zum Anlagevermögen lässt sich das Umlaufvermögen so abgrenzen, dass es dem dauerhaften Geschäftsbetrieb zur Verfügung steht. Es ist für den Erhalt der Geschäftstätigkeit des Unternehmens von enormer Bedeutung. Das Umlaufvermögen kann sowohl in Form von kurzfristigem Fremdkapital als auch in Form von Lieferantenkrediten finanziert werden. Das Umlaufvermögen ist nicht ausschließlich vom Kapitalgeber selbst aufzubringen.
Definition und Zweck
Das umlaufende Vermögen definiert sich darüber, dass es nicht ausschließlich dazu bestimmt ist, dem Unternehmen einen dauerhaften Nutzen zu stiften. Es handelt sich um Vermögensgegenstände, die bei der Produktion entstehen. Das Umlaufvermögen kann als Kapital verstanden werden, welches dem Betrieb zur Beschaffung und der Fertigung sowie dem Absatz dienen soll. Neben den durch die Produktion geschaffenen Erzeugnissen werden auch kürzlich verkaufte Erzeugnisse, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als umlaufendes Vermögen verstanden. Welcher Vermögensart der Gegenstand zuzuordnen ist, kann von der Unternehmensleitung bestimmt werden. Produzierende Maschinen werden zum Umlaufvermögen gerechnet, sie stehen dem Betrieb dauerhaft zur Verfügung und sind somit Anlagengegenstand. Nach der Definition nach US-GAAP werden auch Vermögensgegenstände hinzugerechnet, die innerhalb des normalen Geschäftszyklus in Geld umgewandelt werden. Wenn der Zyklus geringer als ein Jahr ausfällt, dann wird das Jahr als Grundlage verwendet. Eine ähnliche Regelung sieht der International Financial Reporting Standard vor, hier bleibt dem Unternehmen allerdings die Möglichkeit, über Anlage- und Umlaufvermögen zu unterscheiden.
Gliederung und Bilanzierung des Umlaufvermögens
Das sich im Umlauf befindliche Vermögen muss nach Vorschrift des Handelsgesetzbuch in der Aktiv-Seite ausgezeichnet werden. Bevor mit der Bilanzerstellung begonnen wird, müssen die Warenbestände erfasst werden. Die Form, nach der das Umlaufvermögen zu bilanzieren ist, wird durch den § 266 HGB Abs. 2B geregelt.
Zur Ermittlung von Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von einem Unternehmen eignet sich die vom HGB vorgegebene Gliederung nur bedingt. In einer Bilanzanalyse wird aus diesem Grund das Umlaufvermögen mit Werten der Passivseite in Verbindung gesetzt.
Working Capital als wichtiger Bestandteil
In Zusammenhang mit dem umlaufenden Vermögen wird häufig vom Working Capital gesprochen. Unter dem Working Capital eines Unternehmens können liquidierbare Aktiva verstanden werden, die über kurzfristige Passiva bereitgestellt werden können. Working Capitals können als Finanzmittel verstanden werden, die nicht zur Deckung von kurzfristigen Verbindlichkeiten, der Beschaffung, Produktion und dem Absatz verwendet werden. Working Capital ist ebenso als ein Maßstab für die eigene Liquidität zu sehen. Die Liquidität des 3.Grades wird über das Umlaufvermögen besonders gut abgebildet, da hier der Übergang von langfristigen Mitteln abgebildet wird, welche über den Teil des Anlagevermögens innerhalb von einem Jahr liquidiert werden können.
Nicht zuletzt wird das Finanzierungsvolumen angezeigt, welches langfristig zur Verfügung steht, jedoch nicht ausgenutzt wurde. Hierfür eignet sich das Working Capital deshalb, weil der Umfang angezeigt wird, in dem Teile vom kurzfristig freisetzbaren Umlaufvermögen auf eine mittel- oder langfristige Art finanziert wurden. Eine Auskunft über die Expansionskraft eines Unternehmens kann ebenso getroffen werden, langfristig finanzierte Aktiva abgebildet werden können.