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Spekulationssteuer umgehen

Eigentlich ist die Spekulationssteuer keine eigene Steuer sondern lediglich eine populäre Kurzbezeichnung der Einkommenssteuer für private Veräußerungsgeschäfte. Im Falle des Verkaufs einer Immobilie wird dabei die positive Differenz zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis mit in die Einkünfte eingerechnet. Dabei wird nicht nur der Gewinn als solcher versteuert, sondern man zahlt aufgrund höherer Einkünfte auch einen höheren Prozentsatz auf alle anderen Einnahmen. Um bei Immobiliengeschäften die Spekulationssteuer zu umgehen, muss man die Haltefrist von zehn Jahren beachten. Wenn einem ein Haus mehr als zehn Jahre gehört hat, bleibt der Gewinn steuerfrei und man kann die Spekulationssteuer umgehen. Bei Selbstnutzung beträgt die Haltefrist nur drei Jahre. Wenn man also selber im eigenen Haus gewohnt hat, kann man den Gewinn aus einem Verkauf bereits nach drei Jahren steuerfrei einstreichen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Denn die Immobilie muss ausschließlich selbst genutzt sein. Schon eine kleine vermietete Einliegerwohnung bedeutet, dass sich die Haltefrist automatisch auf zehn Jahre verlängert.

Für Transaktionen mit Aktien und anderen Wertpapieren galt bis zum Jahr 2009 eine Haltefrist von einem Jahr. Ab dem 01. Januar 2009 werden Spekulationsgewinne allerdings nach Maßgabe der Abgeltungssteuer behandelt. Diese Steuer kennt keine Haltefrist, sondern besteuert jeden Gewinn aus Kapitalanlagen, also auch Zinsen und Dividenden, pauschal mit 25%. Wie der Name der Steuer klarstellt, ist durch die Abgeltungssteuer die Einkommenssteuer für Kapitaleinkünfte abgegolten. Es handelt sich dabei um eine so genannte Quellensteuer. Die Banken und Finanzinstitute sind aufgrund dieser Tatsache verpflichtet, die Steuer mit Entstehen des Gewinns unmittelbar an den Staat abzuführen. Insbesondere bei Aktiengeschäften ergeben sich aber Möglichkeiten, die indirekte Börsensteuer zu umgehen. Denn wenn im eigenen Portfolio unterschiedliche Aktienpakete verkauft werden können, macht es Sinn, zunächst Positionen zu veräußern, die vor dem 01. Januar 2009 gekauft wurden. Diese unterliegen der Altfallregelung und leiben wegen Ablaufs der Spekulationsfrist steuerfrei. Da außerdem weiterhin eine Finanztransaktionssteuer in Planung ist, wird es in Zukunft noch schwieriger, alle Formen von Börsensteuer zu umgehen. Steuerfrei bleibt bei der Abgeltungssteuer übrigens der Sparer Pauschbetrag. Dieser beträgt 801 Euro. Werden Ehegatten gemeinsam veranlagt, so steigt er entsprechend auf 1.602 Euro mit der Möglichkeit, diesen individuell auf beide Ehepartner aufzuteilen und so die größtmögliche Steuerersparnis zu erzielen.