Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) finden sowohl in der Bilanz als auch in der Gewinn- und Verlustrechnung Anwendung, um Werte der korrekten Rechnungsperiode zuzuordnen. Meist geht es dabei um den Jahresabschluss, allerdings können auch Quartalsauswertungen betroffen sein.

Sinn und Grundlage der Rechnungsabgrenzung

Sobald die Zahlung für eine Lieferung und Leistung in eine andere Periode fällt, können die Erfolge aus der Geschäftstätigkeit nicht mehr zeitlich gerecht ermittelt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn lange Zahlungsziele oder besondere Zahlungsregelungen vereinbart wurden. Es handelt sich bei Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) also um einen buchhalterischen Vorgang, der Aufwendungen oder Erträge der entsprechenden Leistung oder Gegenleistung in ein und derselben zeitlichen Periode gegenüberstellt, auch wenn es dabei de facto zeitliche Abweichungen gibt.

Dies könnte beispielsweise notwendig werden, wenn eine Leistung bereits bezogen wurde, aber die Bezahlung erst im neuen Geschäftsjahr erfolgen wird - dann wird von einer antizipativen Rechnungsabgrenzung gesprochen. Wurde bereits eine Rechnung bezahlt und die Leistung oder Lieferung wird in einer neuen Periode realisiert, wird dies als transitorische Rechnungsabgrenzung bezeichnet. Es können also exakte Beträge in der jeweilig in Verbindung stehenden Periode gebucht werden, um für die Bewertung des tatsächlichen Geschäftserfolges eine belastbare Basis zu erarbeiten.

Die rechtlichen Grundlagen für Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) finden sich in den §§ 250 und 252 HGB: "Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu berücksichtigen." (§ 252 Abs. 1 HGB)

Unterschiedliche Rechnungsabgrenzungsposten

Eine weitere Unterscheidung der Rechnungsabgrenzungsposten wird nach der Art der der Posten getroffen:

ARAP - aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Hierbei handelt es sich um eine Leistungsforderung, die entsteht, wenn für die Aufwendungen des neuen Geschäftsjahres bereits Zahlungen im alten Jahr entrichtet werden. Wenn ein gewerblicher Mieter zum Beispiel im Dezember bereits die erst im Monat Januar anfallende Miete für seine Räumlichkeiten bezahlt, erfolgt eine aktive Rechnungsabgrenzung.

PRAP - passive Rechnungsabgrenzungsposten

Im Gegensatz dazu erfolgt die Rechnungsabgrenzung aus der Perspektive des Vermieters passiv: Er erhält also bereits im Dezember Einnahmen, die eine Lieferung oder Leistung erst im Januar notwendig machen. Die Buchung erfolgt demzufolge auf Konten für die passive Rechnungsabgrenzung (PRAP), es entsteht eine Verbindlichkeit für eine Leistung, denn Vermieter schuldet seinem Mieter das Recht, die Gewerberäume im Januar nutzen zu dürfen.

Die transitorischen Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten also Abgrenzungen, die die Ausgaben bzw. Einnahmen im alten Geschäftsjahr den Lieferungen und Leistungen im neuen Geschäftsjahr zuordnen - sowohl als aktive als auch als passive Rechnungsabgrenzungsposten. Die antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten führen hingegen die im alten Geschäftsjahr bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen mit den Ausgaben bzw. Einnahmen im neuen Jahr zusammen, wie zum Beispiel bei Zinsgutschriften, die erst im neuen Jahr für das bereits vergangene erfolgen.

Videoerklärung: Aktive und Passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

Hinweis:

In der Bilanz werden die antizipativen Posten nicht als Rechnungsabgrenzungsposten, sondern als "sonstige Verbindlichkeiten" auf der Passiv- und "sonstige Forderungen" auf der Aktivseite geführt.

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