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Österreichische Fonds

In den letzten Jahren haben Österreichische Fonds ein hohes Wachstum verzeichnet. Im Allgemeinen ist ihre Wertentwicklung sehr zufriedenstellend.

Was sind Österreichische Fonds?

Österreichische Fonds agieren gleich, wie inländische Fonds. Sie bestehen aus Wertpapieren und/oder Geldmarktinstrumenten oder anderen liquiden Mitteln, welche als Sondervermögen investiert werden. Diese investierten Vermögen zerfallen in gleiche Anteile von Wertpapieren und stehen im Miteigentum der Anteilsinhaber.

In Österreich erfolgt die gesetzliche Regelung durch das investmentfondgesetz. Risikomischungen und komplexe Zusammensetzungen sind sowohl in Deutschland, als auch in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Gleich den inländischen Einteilungen unterscheidet man auch in Österreich in Aktienfonds, Immobilienfonds, Rentenfonds und Geldmarktfonds. Des Weiteren haben inländische Fonds meist eine Kapitalanlagengesellschaft mit Sitz in Österreich, von wo aus sie agieren. Darüber hinaus werden Österreichische Fonds besteuert.

Wie erfolgt die Besteuerung von Österreichischen Fonds und wie werden sie unterschieden?

In erster Linie gilt die prozentuale Einteilung für Privatpersonen. Wenn der Investor die Fondsanteile gleichbleibend hält, werden zunächst jährlich, neben den Ausschüttungen, die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert. Dies erfolgt nach Ablauf eines Fondsgeschäftsjahres. Werden Fondsanteile verkauft, werden je nach steuerlicher Zuordnung die Verluste / Gewinne unterschiedlich behandelt. Hierbei wird folgendermaßen unterschieden:

Laufende Besteuerungen (15 - 25 %)
Mit 25 %KEst (Kapitalertragssteuer) werden Dividenden inländischer Aktien belastet, welche dem Anleger netto vergütet werden. Eine gleiche Besteuerung erfolgt auch bei ausländischen Aktien, sofern die Gutschrift durch eine im eigenen Land befindliche Bank erfolgt. Bei einer Dividendengutschrift durch eine ausländische Bank wird die Dividende mit 25 % Einkommensteuer besteuert.

Veräußerung von Altbestand (max. 50 %)
Bei Verkauf von Altbeständen sind die Gewinne nur steuerpflichtig, wenn die Aktien oder Fonds unter einem Jahr in Ihrem Besitz waren. Einnahmen aus Spekulationen bis 440 EUR sind steuerfrei. Alles über diesen Betrag muss über die Einkommensteuererklärung erfasst werden und unterliegt dem progressiven Tarifsatz.

Veräußerung von Übergangsbestand (max. 50 %)
Für die Berechnung der steuerlichen Spekulationsgewinne ist eine Frist von 15 Monaten angesetzt. Hierbei gilt ebenfalls der progressive Tarifsatz.

Veräußerung von Neubestand (25 %)
Gewinne, welche aus dem Verkauf von Aktien entstehen, werden automatisch durch KEst Abzüge besteuert, wenn die Aktien auf einem Inlandsdepot liegen. Hierbei gilt ein fester Steuersatz von 25 %.