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Juristische Personen
Unter juristischen Personen versteht man Zusammenschlüsse von Personen- oder Sachgesamtheiten, die damit rechtsfähig werden.
Generell unterscheidet man zwischen juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Personen des privaten Rechts sind:
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaften (AG),
- Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA),
- eingetragene Genossenschaften (eG),
- eingetragene Vereine (eV).
Personen des öffentlichen Rechts sind:
- Körperschaften wie Bund, Länder und Gemeinden,
- Stiftungen,
- Anstalten wie die Deutsche Bundesbank.
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