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Bezugsfrist
Der Zeitraum, in dem Altaktionäre ihr Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen ausüben können, wird Bezugsfrist genannt. In der Regel beträgt sie mindestens zwei Wochen.
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Der Zeitraum, in dem Altaktionäre ihr Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen ausüben können, wird Bezugsfrist genannt. In der Regel beträgt sie mindestens zwei Wochen.