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Bezugsangebot
Die Angabe von Konditionen, zu denen ein Altaktionär bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien erstehen kann, wird Bezugsangebot genannt. Am letzten möglichen Handelstag werden die Bezugsrechte von der Bank verkauft und dem Kunden gutgeschrieben, wenn sich dieser seiner Bank gegenüber nicht zu dem Angebot geäußert hat.
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