Ausübungsanzeige
Mit einer Ausübungsanzeige nimmt der Inhaber eines Optionsscheines das Recht in Anspruch, das Basisgut der Option entweder zu kaufen oder zu verkaufen.
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Mit einer Ausübungsanzeige nimmt der Inhaber eines Optionsscheines das Recht in Anspruch, das Basisgut der Option entweder zu kaufen oder zu verkaufen.