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Außerbörslicher Handel
Der Handel, der außerhalb der Börsenhandelszeiten stattfindet, meist auf elektronischem Wege, wird als außerbörslicher Handel bezeichnet. Er unterliegt wie der normale Handel dem Wertpapierhandelsgesetz.
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Der Handel, der außerhalb der Börsenhandelszeiten stattfindet, meist auf elektronischem Wege, wird als außerbörslicher Handel bezeichnet. Er unterliegt wie der normale Handel dem Wertpapierhandelsgesetz.