Aufsichtsrat
Gesetzlich vorgeschriebenes Organ bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Genossenschaften und Kapitalanlagegesellschaften. Er wird bei der Versammlung der Gesellschafter bzw. der Aktionäre bestimmt. Der Aufsichtsrat beruft, überwacht und berät die Geschäftsführung.
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