Agio
Liegt der tatsächliche zu zahlende Preis über dem Nominalwert eines Wertpapiers, so bezeichnet man die Differenz als Agio, Aufgeld oder Aufschlag. Sie dient bei Anleiheemissionen als Feinabstimmung für die Rendite. In Deutschland ist ein Agio auf Aktienemissionen verboten.
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